Zumutbare Belastung mit Online-Rechner ermitteln
Der Rechner berücksichtigt bereits die aktuelle BFH-Rechtsprechung (vgl. Urteil v. 19.1.2017, VI R 75/14, Kommentierung), wie das LfSt am 19.6.2017 mitteilt. Beim Berechnungsergebnis wird auch die Differenz zwischen neuer und früherer Rechtsauffassung dargestellt.
Hinweis: Den Rechner finden Sie hier.
Außergewöhnliche Belastungen: Neue Berechnungsweise der zumutbaren Belastung
Mit dem aktuellen Urteil hatte der BFH bestimmt, dass nur noch der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der den im Gesetz genannten Stufengrenzbetrag übersteigt, mit dem jeweils höheren Prozentsatz belastet wird. Bislang gingen Finanzverwaltung und Rechtsprechung davon aus, dass sich die Höhe der zumutbaren Belastung einheitlich nach dem höheren Prozentsatz richtet, sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte eine der Stufengrenzen überschreitet. Danach war der höhere Prozentsatz auf den Gesamtbetrag aller Einkünfte anzuwenden.
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