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Die elektronischen Meldewege zu Meldungen nach der EU-Zinsrichtlinie werden geschlossen.
Das BZSt hat darauf hingewiesen, dass die elektronischen Meldewege zu Meldungen nach der EU-Zinsrichtlinie zum 31.12.2020 geschlossen werden.
Meldewege werden geschlossen
Zum 1.1.2016 wurde die EU-Zinsrichtlinie aufgehoben. Reguläre Meldungen nach der EU-Zinsrichtlinie waren letztmalig in 2016, beziehungsweise 2017 für bestimmte Gebiete mit gesonderten Abkommen, abzugeben. Vorerst blieben jedoch die bisherigen Meldewege noch geöffnet, für den Fall, dass Nachmeldungen oder Korrekturen erfolgen mussten. Zum 31.12.2020 werden die Wege nun jedoch geschlossen.
BZSt, Meldung v. 12.10.2020
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