BMF: Förderung der Steuerehrlichkeit mit USA

Das Abkommen verbessert den steuerlichen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der USA und Deutschlands. Das Abkommen schafft auch Rechtssicherheit für die deutschen Finanzinstitute im Verhältnis zum amerikanischen Fiskus.

Das Abkommen beruht auf dem zusammen mit Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien mit den USA ausgehandelten Abkommensmodell über Informationsaustausch beziehungsweise US-amerikanischem Quellensteuer-abzug im Verhältnis zu den USA. Es steht im Zusammenhang mit dem als FATCA bekannten Gesetz der Vereinigten Staaten und hat den folgenden Inhalt:

  • Deutschland verpflichtet sich, von den in Deutschland ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen.
  • Die USA verpflichten sich im Gegenzug, den deutschen Steuerbehörden Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US Finanzinstituten erhebt.
  • Die USA verpflichten sich, alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden.

Beide Seiten werden die Voraussetzung für die baldige Unterzeichnung des Abkommens zu schaffen.

BMF v. 22.2.2013

Schlagworte zum Thema:  Internationales Steuerrecht