Reichweite der Kapitalverkehrsfreiheit
Nach der BFH-Rechtsprechung müsse Streuerpflichtige bei Direktinvestitionen hinsichtlich einer in einem Drittstaat ansässigen Zwischengesellschaft nachweisen, dass es sich bei der gewählten Gestaltung nicht um eine künstliche Gestaltung handelt, um damit die Anwendung der §§ 7 - 14 AStG auszuschließen.
Anwendung des Entlastungsbeweises nach § 8 Absatz 2 AStG
Im Fall der Beteiligung an Gesellschaften, die in der EU ansässig sind, werde diese Nachweismöglichkeit durch § 8 Abs.2 AStG konkretisiert. Bei Beteiligung an Gesellschaften, die in Drittstaaten ansässig sind, sei die Vorschrift beim Vorliegen von weiteren Voraussetzungen darüber hinaus ebenfalls sinngemäß anzuwenden. Dies gelt auch für in der EU ansässige Kapitalanlagegesellschaften i. S. d. § 7 Abs. 6 AStG; die Kapitalverkehrsfreiheit gehe der Anwendung des § 21 Abs. 21 Satz 3 AStG (zeitliche Einschränkung für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2012) vor.
Der Steuerpflichtige müsse dazu nachweisen, dass die Zwischengesellschaft einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit im Aufnahmestaat nachgeht. Das BMF erläutert, was hierzu im Einzelnen erforderlich ist.
Anforderungen an die Amtshilfe in Drittstaatenfällen
Ist dieser Nachweis erbracht, kann laut BMF eine Anwendung der §§ 7 - 14 AStG in Drittstaatensachverhalten nur dann unterbleiben, wenn darüber hinaus rechtliche, insbesondere vertragliche Verpflichtungen des Drittstaates gegenüber den deutschen Steuerbehörden bestehen, die es tatsächlich ermöglichen, gegebenenfalls die Richtigkeit dieser Angaben zu überprüfen.
Das BMF-Schreiben ist in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9745
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.056
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
935
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
822
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
685
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
310
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
307
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
-
Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
-
Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026