Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Das BZSt weist darauf hin, dass die sog. XML-RPC-Schnittstelle zur Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zum 7.1.2019 auf ausschließlich TLS 1.2 umgestellt wird. 

Technische Einbindung durch Unternehmen muss in Eigenregie erfolgen

Das BZSt erklärt, dass bis zur Umstellung Abfragen weiterhin möglich sind. Allerdings wird eine neue Schnittstellenantwort ausgegeben. Nutzer der XML-RPC-Schnittstelle müssen diese Antwort in ihr Abfragesystem einbinden. Unternehmen sind also gefordert, sich mit den technischen Neuerungen auseinanderzusetzen. Informationen hierzu sind auf der Homepage des BZSt veröffentlicht. 

BZSt, Meldung v. 20.11.2018

Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer