Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Technische Einbindung durch Unternehmen muss in Eigenregie erfolgen
Das BZSt erklärt, dass bis zur Umstellung Abfragen weiterhin möglich sind. Allerdings wird eine neue Schnittstellenantwort ausgegeben. Nutzer der XML-RPC-Schnittstelle müssen diese Antwort in ihr Abfragesystem einbinden. Unternehmen sind also gefordert, sich mit den technischen Neuerungen auseinanderzusetzen. Informationen hierzu sind auf der
Homepage des BZSt veröffentlicht.
BZSt, Meldung v. 20.11.2018
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.5315
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.977
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3126
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.106
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
761
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
751
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5642
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
465
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
459
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
433
-
Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026