Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Technische Einbindung durch Unternehmen muss in Eigenregie erfolgen
Das BZSt erklärt, dass bis zur Umstellung Abfragen weiterhin möglich sind. Allerdings wird eine neue Schnittstellenantwort ausgegeben. Nutzer der XML-RPC-Schnittstelle müssen diese Antwort in ihr Abfragesystem einbinden. Unternehmen sind also gefordert, sich mit den technischen Neuerungen auseinanderzusetzen. Informationen hierzu sind auf der Homepage des BZSt veröffentlicht (obsolet 11/2025).
BZSt, Meldung v. 20.11.2018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.7215
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.057
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
885
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7176
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
598
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
501
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
374
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
371
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
342
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
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Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026
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Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung
22.07.2026
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Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
21.07.2026
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Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
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Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
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Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
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Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
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Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026