Bescheinigung in Steuersachen
Bescheinigung in Steuersachen muss beantragt werden
Die Bescheinigung in Steuersachen muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Sie gibt Auskünfte über das steuerliche Verhalten des Antragstellers, beispielsweise zum Zahlungsverhalten, vorhandenen Steuerrückständen, oder auch der Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.
Die Bescheinigung gibt also Informationen darüber, wie ein Steuerpflichtiger in Steuersachen agiert. Deshalb wurde sie früher auch steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung genannt. Die Bescheinigung wird in einer deutsch-englischen Fassung ausgestellt.
Bescheinigung nur für Antragssteller
Nicht jeder kann die Bescheinigung beantragen – sie wird nur an den Steuerpflichtigen oder einen berechtigten Vertreter übersandt. Für die Ausstellung der Bescheinigung können Gebühren erhoben werden. So fallen beispielsweise in Berlin derzeit 17,90 EUR an. Die Gebühr kann jedoch entfallen. Wenn die Bescheinigung beispielsweise benötigt wird für die Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag, so sollte dieser Zweck angegeben werden. Das Finanzamt kann dann auf die Erhebung einer Gebühr verzichten. Wer keinen Zweck angibt, muss mit einer Gebühr rechnen.
Formular für den Antrag
Informationen zur Bescheinigung in Steuersachen werden aktuell auf der Homepage der Senatsverwaltung Berlin zur Verfügung gestellt. Hier steht auch ein Antragsmuster zum Download bereit.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4745
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.266
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4006
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.188
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
832
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
747
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
636
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
578
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
524
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
472
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
-
Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
-
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
-
Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026