Aufbewahrungspflicht für Papierakten: Elektronisches Dokumenten-Management-System (BZSt)
Im Rahmen eines elektronischen Dokumenten-Management-System (DMS) können Papierdokumente sechs Monate nach erfolgtem Scannen (ersetzendes Scannen) vernichtet werden.
Die gerichtlichen Verfahrensordnungen lassen elektronische Dokumente/elektronische Prozessakten bzw. Übertragungen von einer Form in die andere zu (§ 55b Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO, § 52b Finanzgerichtsordnung - FGO). Es ist daher für die Verwaltung zulässig, elektronische Akten auszudrucken und dem Gericht in Papierform vorzulegen, sofern eine elektronische Übermittlung an das Gericht nicht möglich ist.
Sechs Monate nach dem Scannvorgang können die Unterlagen künftig vernichtet werden. Die gescannten Papierdokumente sind als qualifizierte Dokumente in der eAkte abzulegen. Die qualifizierte Signatur des gescannten Papierdokuments dient als Nachweis für einen ordnungsgemäßen Scann-Vorgang. Sie ersetzt nicht die durch Rechtsvorschrift angeordnete Unterschrift des Dokumentenausstellers, sondern dokumentiert die Unverfälschtheit der Quelle (Papierdokument) in einem signierten elektronischen Abbild.
Der unmittelbaren Vernichtung der Posteingänge im Anschluss an das Scannen steht jedoch u.a. entgegen, dass eingescannte elektronische Dokumente nicht alle Bestandteile des Originals enthalten könnten oder nicht vollständig lesbar sein könnten. Die kurzfristige Aufbewahrung der gescannten Unterlagen für sechs Monate (in vereinfachter Form, z.B. Kartonablage) ist vorerst beizubehalten.
BZSt v. 28.9.2011, St II 2 - S 2280 - PB 11/00017
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
6.4625
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.356
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.797
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.922
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6306
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.354
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.266
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
850
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
641
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
583
-
Arbeitgeber und Betriebsstätte
22.01.2026
-
Aufteilung des Arbeitslohns
22.01.2026
-
Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
22.01.2026
-
Weitere Neuerungen und Besonderheiten
22.01.2026
-
Ausnahme Grenzgängerregelungen
22.01.2026
-
183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
22.01.2026
-
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
21.01.2026
-
Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
19.01.2026
-
Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
19.01.2026
-
Basiszins zum 2.1.2026 zur Berechnung der Vorabpauschale
16.01.2026