Anmeldung zur Nutzung des Online-Portals des BZSt

Die Anmeldung zur Nutzung des Online-Portals (BOP) des BZSt muss bei Unternehmen aus Drittstaaten von dessen gesetzlichen Vertreter eigenhändig unterschrieben werden.

Darauf weist das BZSt aktuell hin. Nicht zulässig ist die Vertretung der Unterschriftsleistung durch 

  • Mitarbeiter, 
  • Prokuristen oder 
  • Handlungsbevollmächtigte. 

Auch Unterschriften in der Form ppa., i. V., i. A. (die Aufzählung ist nicht abschließend) sind nicht legitim.

Erforderliche Unterlagen

Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, müssen bei der Anmeldung einen Identitätsnachweis des Unterzeichnenden und ein Handelsregisterauszug o.Ä. beifügen und per Post an das BZSt übermitteln. Auf elektronischem Weg ist die Übermittlung nicht möglich. 

Rechtzeitig anmelden 

Das BZSt weist darauf hin, dass die Anmeldung zum Online-Portal auf Grund längerer Postlaufzeiten bei der Versendung von Zugangsdaten ins Ausland einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann. Bei einem Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für das Kalenderjahr endet die Frist am 30.6.2017. Anmeldungen müssen deshalb zeitnah erfolgen. 

BZSt, Mitteilung v. 10.5.2017

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