Anmeldung zur Nutzung des Online-Portals des BZSt
Darauf weist das BZSt aktuell hin. Nicht zulässig ist die Vertretung der Unterschriftsleistung durch
- Mitarbeiter,
- Prokuristen oder
- Handlungsbevollmächtigte.
Auch Unterschriften in der Form ppa., i. V., i. A. (die Aufzählung ist nicht abschließend) sind nicht legitim.
Erforderliche Unterlagen
Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, müssen bei der Anmeldung einen Identitätsnachweis des Unterzeichnenden und ein Handelsregisterauszug o.Ä. beifügen und per Post an das BZSt übermitteln. Auf elektronischem Weg ist die Übermittlung nicht möglich.
Rechtzeitig anmelden
Das BZSt weist darauf hin, dass die Anmeldung zum Online-Portal auf Grund längerer Postlaufzeiten bei der Versendung von Zugangsdaten ins Ausland einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann. Bei einem Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für das Kalenderjahr endet die Frist am 30.6.2017. Anmeldungen müssen deshalb zeitnah erfolgen.
BZSt, Mitteilung v. 10.5.2017
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8385
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.045
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
886
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
804
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6796
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
595
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
378
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
337
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
317
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026