Anmeldung zur Nutzung des Online-Portals des BZSt
Darauf weist das BZSt aktuell hin. Nicht zulässig ist die Vertretung der Unterschriftsleistung durch
- Mitarbeiter,
- Prokuristen oder
- Handlungsbevollmächtigte.
Auch Unterschriften in der Form ppa., i. V., i. A. (die Aufzählung ist nicht abschließend) sind nicht legitim.
Erforderliche Unterlagen
Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, müssen bei der Anmeldung einen Identitätsnachweis des Unterzeichnenden und ein Handelsregisterauszug o.Ä. beifügen und per Post an das BZSt übermitteln. Auf elektronischem Weg ist die Übermittlung nicht möglich.
Rechtzeitig anmelden
Das BZSt weist darauf hin, dass die Anmeldung zum Online-Portal auf Grund längerer Postlaufzeiten bei der Versendung von Zugangsdaten ins Ausland einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann. Bei einem Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für das Kalenderjahr endet die Frist am 30.6.2017. Anmeldungen müssen deshalb zeitnah erfolgen.
BZSt, Mitteilung v. 10.5.2017
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
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