Beiträge zur Krankenversicherung bleiben stabil
Im Jahr der Bundestagswahl müssen die Mitglieder der Krankenkassen aller Voraussicht nach keine höheren Beiträge zahlen - ausnahmsweise. Das Wichtigste zu dieser Entwicklung im Überblick:
Was kommt auf die Versicherten zu?
Voraussichtlich keine Veränderung: Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, getragen je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ist ohnehin gesetzlich fixiert. Nun soll aber auch der alleine von den 55 Millionen Kassenmitgliedern zu zahlende durchschnittliche Zusatzbeitragssatz laut offizieller Schätzung bei 1,1 Prozent stabil bleiben. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dürfte bei der endgültigen Festlegung dieses Zusatzbeitrags kaum davon abweichen. Dennoch hat jede Krankenkasse die Möglichkeit einen individuellen Zusatzbeitrag festzulegen. Große Kassen lassen jedoch schon heute durchblicken, dass sie von ihrer Möglichkeit, mehr zu nehmen als heute, nicht Gebrauch machen werden.
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz bleibt 2017 bei 1,1 Prozent.
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Was war ursprünglich erwartet worden?
Ein spürbar steigender Zusatzbeitrag. «Wir werden im nächsten Jahr voraussichtlich auf 1,3 bis 1,4 Prozent kommen», sagte die Chefin des Kassenverbands, Doris Pfeiffer, noch im Juli. Bei einem Monatseinkommen von 2.500 Euro brutto wären das immerhin 90 Euro im Jahr mehr gewesen.
Worauf ist die Entwicklung nun zurückzuführen?
Zwar dürften die Kosten für Kliniken, Ärzte und Pharma steigen. Laut der seit 13.10.2016 vorliegenden offiziellen Schätzung für die Krankenversicherung steigen die Gesundheitsausgaben um 10,7 Milliarden Euro auf 229,1 Milliarden 2017. Aber die Regierung will den Kassen 1,5 Milliarden Euro aus der Reserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung stellen - für die Flüchtlingsversorgung und die Digitalisierung von Praxen. Kritiker sagten, die Flüchtlinge verursachten noch gar nicht viel mehr Kosten. Aber auch die gute Wirtschaftslage und die Rekordbeschäftigung lassen die Einnahmen sprudeln - auf 214,8 Milliarden Euro, die in den Fonds fließen.
Warum hat der Zusatzbeitrag seine große Bedeutung?
Die große Koalition verband mit dem jetzigen, seit Anfang 2015 gültigen Finanzierungssystem zwei Ziele. Die Arbeitskosten sollten nicht immer weiter steigen. Deshalb ist der allgemeine Beitragssatz fixiert. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sollte aber gestärkt werden: Sie können den Zusatzbeitrag deshalb individuell festlegen. Gewerkschaften, Sozialverbände und Opposition fordern eine Rückkehr zur insgesamt jeweils hälftigen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wie wird die Schätzung bewertet?
Für Gröhe zeigt die Schätzung, «dass der Alarmismus, mit dem noch vor kurzem deutliche Anstiege des Zusatzbeitrages im Jahr 2017 an die Wand gemalt wurden, völlig unangemessen war». Kassen-Verbandschefin Pfeiffer erläutert, die zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro aus dem Fonds seien nun ausschlaggebend - und der Allzeitrekord bei der Beschäftigung. Der Linken-Gesundheitspolitiker Harald Weinberg wirft Gröhe «Wahlkampfgeschenke» vor.
IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban: Nach der Bundestagswahl 2017 dürften die Beiträge doch wieder steigen - es sei nur eine Schonfrist.
Was galt vor der schwarz-roten Gesundheitsreform?
Auch von 2009 bis Ende 2014 konnten die Krankenkassen zusätzlichen Finanzbedarf über individuelle Zusatzbeiträge decken - damals aber noch in festen Eurobeträgen und nicht als Prozentsatz. In den Jahren 2010, 2011, 2012 erhoben bis zu 13 Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 8 Euro. Seit Oktober 2012 nahm keine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag mehr. Stattdessen beteiligten viele Kassen ihre Versicherten über Prämien und freiwillige Satzungsleistungen an ihren hohen Finanz-Reserven.
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Der DUBS (=Durschnittlicher Beitragssatz) mag durchaus bei 1,1 % bleiben, was die einzelnen Kassen aber mit Ihrem KIBS (=Kassenindividueller Beitragssatz) machen, haben Sie hier mit einem Satz beschrieben: "Sie können den Zusatzbeitrag deshalb individuell festlegen." Genau dieser KIBS wird es aber sein, der bei einigen Arbeitnehmern zu durchaus relevanten Mehrkosten führen kann; je nachdem, welche Kasse der AN gewählt hat. Denn der KIBS ist vom AN allein zu tragen! Der DUBS ist für den AN also relativ uninteressant und das sollte jedem Mitarbeiter im Personalbüro klar sein.
Dass der kassenindividuelle Zusatzobolus im Einzelfall davon abweichend geändert werden kann, ist auch richtig. Im laufenden Jahr gab es - nicht zuletzt aufgrund der robusten wirtschaftlichen Entwicklung - allerdings nur ganz vereinzelt Erhöhungen. Für alle Beteiligten bleibt zu hoffen, dass bei den jeweiligen Kassen auch ohne Beitragssteigerung nicht die Luft ausgeht.
Übrigens an dieser Stelle gern nochmals der Hinweis, dass selbst im Fall einer Beitragserhöhung betroffene Arbeitnehmer nicht ganz allein auf der Mehrbelastung sitzen bleiben. Einen Teil davon gleicht sogar Vater Staat wieder aus - je nach Höhe des Bruttoverdienstes. Siehe unsere News vom 14.9.2016: https://www.haufe.de/personal/entgelt/weniger-netto-durch-niedrigeren-zusatzbeitrag_78_375792.html