Hartz IV-Sanktion: Jede Dritte zu Unrecht verhängt!

Jede dritte Hartz IV-Sanktion wird vom Jobcenter zu Unrecht verhängt. Zeigen die Zahlen einen Mangel in der Sanktionspraxis?

Mehr als jeder dritte Hartz IV-Empfänger, der gegen vom Jobcenter verhängte Sanktionen Widerspruch einlegt oder klagt, erhält Recht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Demnach wurde im vergangenen Jahr rund 18.600 Widersprüchen in rund 51.000 Fällen ganz oder teilweise stattgegeben. Bei den 5.867 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren die Betroffenen in 2.325 Fällen erfolgreich.

Linke: Sanktionen /Leisungsversagung für Hartz-IV-Empfänger abschaffen

Linken-Chefin Katja Kipping sieht diese Zahlen als Bestätigung für die Forderung ihrer Partei, Sanktionen und Leistungsversagung für Hartz IV-Empfänger abzuschaffen. Die Zahlen zeigten, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig sei, sagte sie.

Möglichkeit zum Versagen von Leistungen bei Hartz IV nutzen

Die Behörden haben auch die Möglichkeit, Langzeitarbeitslosen Leistungen zu versagen. Dies geschieht dann, wenn die Betroffenen nicht ausreichend dabei mitwirken, ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Gegen solche Fälle von Leistungsversagung gab es dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr rund 14.000 Widersprüche und knapp 1.200 Klagen. Bei den Widersprüchen gegen Leistungsversagung war knapp die Hälfte erfolgreich; bei den Klagen etwa ein Drittel.

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Schlagworte zum Thema:  Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Sanktion