Der vermittelte Arzt muss für den Versicherten in zumutbarer Entfernung liegen. Diese beträgt

  • für Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen und der hausärztlichen Versorgung,
    die für das Aufsuchen des nächsten erreichbaren Facharztes erforderliche Zeit plus max. 30 Minuten,
  • für Arztgruppen der spezialisierten und gesonderten fachärztlichen Versorgung (z. B. Anästhesisten, Fachinternisten oder Radiologen),
    die für das Aufsuchen des nächsten erreichbaren Facharztes erforderliche Zeit plus max. 60 Minuten.

Diese Zeitvorgaben können von den Kassenärztlichen Vereinigungen auch durch geeignete Kilometerangaben bestimmt werden.

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