Begriff

Kindertagesbetreuung ist die Betreuung von Kindern außerhalb der Familie und kann die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Einrichtungen (Kindertagesstätten) oder in Kindertagespflege (Tagesmutter) sein. Ziel der Kindertagesbetreuung ist, dass sich das Kind sozial, emotional, körperlich und geistig zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickelt. Zudem soll sie die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und den Eltern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Organisation und Ziele von Kindertagesstätten und Kindertagespflege regelt § 22 SGB VIII. Einzelheiten der Förderung in Kindertageseinrichtungen bestimmt § 22a SGB VIII. Den Inhalt der Kindertagespflege führt § 23 SGB VIII aus. §§ 24, 24a SGB VIII regeln, wann Kinder einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben.

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