In das Register sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat
1. |
auf Strafe erkannt, |
2. |
eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet, |
3. |
jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder |
4. |
nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt |
hat.
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