Erwerbsminderungsrente steht Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen zu, wenn sie
- teilweise oder voll erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung sind,
- in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Pflichtbeitragsjahre gezahlt haben (hierauf kommt es nicht an, wenn die Wartezeit wegen eines Arbeitsunfalls vorzeitig erfüllt ist),
- die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben (ggf. vorzeitig) und
- das landwirtschaftliche Unternehmen abgegeben haben bzw. bei Familienangehörigen, wenn sie selbst nicht Landwirt sind.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen