Begriff

Das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz enthält die Bestimmungen zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR in die Rentenversicherung.

Ansprüche sind die Leistungen (Pensionen, Zusatzrenten usw.) aus der Zusatz- oder Sonderversorgung, die am 31.12.1991 bereits gezahlt wurden.

Bei den Anwartschaften handelt es sich im Wesentlichen um Versicherungszeiten zu den Versorgungssystemen, die von der Rentenversicherung übernommen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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