Urteil: Versorgungsrente wegen Schlafkrankheit

Wer nach einer Impfung gegen Schweinegrippe im Jahr 2009 die Schlafkrankheit bekommen hat, kann Anspruch auf eine lebenslange Versorgungsrente haben. Das hat das Sozialgericht Koblenz mit seinem Urteil vom 5.4.2018 entschieden.

2009 wurde weltweit vor den Folgen der Schweinegrippe gewarnt und zur Impfung geraten, was die damals zwölfjährige Klägerin aus der Nähe von Kaiserslautern auch befolgte. Einige Monate danach traten bei ihr Müdigkeit und weitere Symptome auf, die erst einige Jahre später als erste Anzeichen der Schlafkrankheit (Narkolepsie) erkannt wurden. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz lehnte laut Gericht ihren Antrag auf Zahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz ab.

Zusammenhang zwischen Impfung und Schlafkrankheit

Das Sozialgericht Koblenz stützte sich in seinem Urteil nun auf das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen sowie darauf, dass europaweit zahlreiche Fälle mit einem Zusammenhang zwischen Impfung und Schlafkrankheit dokumentiert seien und zu Ansprüchen auf Entschädigung geführt hätten. Das Gericht sprach der Klägerin daher eine Versorgungsrente von monatlich 326 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schlafkrankheit gilt als lebenslange Erkrankung

Die Schlafkrankheit kann zwar mit Medikamenten behandelt werden, gilt aber als lebenslange Erkrankung. Bei Narkolepsie leiden Patienten tagsüber an Schläfrigkeit und können plötzlich ihre normale Muskelspannung verlieren.

 

Hinweis: SG Koblenz, Urteil v. 5.4.2018, 4 VJ 4/15

dpa
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