Startschuss für die Kommission zur Sozialstaatsreform ist gefallen
Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Für die Bundesregierung nehmen neun Ressorts teil; neben dem BMAS sind dies:
- Bundesfinanzministerium (BMF)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
- Bundesgesundheitsministerium (BMG)
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Bundesministerium des Innern (BMI)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Beteiligung von Ländern und Kommunen
Die Bundesländer werden durch den Freistaat Bayern, die Freie und Hansestadt Hamburg, durch Nordrhein-Westfalen als Federführer der Zukunftsinitiative der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sowie durch den Freistaat Sachsen und Niedersachsen als (Co)-Vorsitzländer der Ministerpräsidentenkonferenz vertreten. Seitens der Kommunen gehören Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) zur Kommission.
Einbezug von Expertise aus Wissenschaft und Praxis
Nach Anhörung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, den Sozialpartnern, Vertreterinnen und Vertretern von Sozial- und Wirtschaftsverbänden und anderen Stakeholdern im September und Oktober 2025 wird die Kommission Vorschläge zur Modernisierung des Sozialstaats diskutieren, priorisieren und Empfehlungen erarbeiten.
Schwerpunkt auf steuerfinanzierten Leistungen und Digitalisierung
Der inhaltliche Fokus liegt auf steuerfinanzierten Leistungen wie zum Beispiel dem Wohngeld, dem Kinderzuschlag und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Sozialhilfe. Die Kommission wird unter anderem untersuchen, wie Verwaltungsabläufe beschleunigt werden können, welche Leistungen sich unter Umständen zusammenlegen und wie sich Antragsstellung und Bearbeitung digitalisieren lassen.
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
2.497
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.129
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.083
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
165
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
157
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
150
-
Neue Arbeitsverhältnisse
149
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
136
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
129
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
128
-
Hybrid-DRGs sorgen für deutlichen Ausgabenanstieg bei der GKV
17.09.2026
-
Apothekenzahl in Deutschland erreicht niedrigsten Stand seit fast 50 Jahren
16.09.2026
-
Wegeunfall nach Umweg für vergessenen Schlüssel?
14.09.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
14.09.2026
-
Keine Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung Alleinstehender
09.09.2026
-
Reanimation allein begründet nicht automatisch vollstationäre Vergütung
08.09.2026
-
Im Betrieb verletzt und trotzdem kein Arbeitsunfall – Sturz auf dem Weg zur Massage nicht versichert
01.09.2026
-
eAU-Verfahren wird ab 2027 weiter optimiert
31.08.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
27.08.2026
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
26.08.2026