Gut für den Rücken: höhenverstellbare Tische
Höhenverstellbare Tische erlauben es, bei der Arbeit am Computer oder bei handwerklichen Tätigkeiten zwischen Sitzen und Stehen zu wechseln. Präventionsexperten zufolge hilft dieser Wechsel, Rückenbeschwerden entgegenzuwirken. Das lohnt sich für Arbeitgeber: Im Vergleich zu den eingesparten Krankheitskosten sind die Mehraufwendungen für höhenverstellbare Tische gering.
Wechsel zwischen Stehen und Sitzen beugt Verspannungen vor
Rückenschmerzen und Kopfschmerzen sind häufige Beschwerden, die von Menschen genannt werden, die eine sitzende Tätigkeit ausüben. "Wir raten deshalb schon seit Jahren dazu, mehrfach am Tag zwischen stehender und sitzender Tätigkeit zu wechseln", sagt Dr. Peter Schäfer, Präventionsexperte bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). "Dieser Wechsel ermöglicht es, verschiedene Muskelgruppen zu aktivieren und zu entlasten - was wiederum dabei hilft, Verspannungen und Rückenbeschwerden vorzubeugen."
Höhenverstellbarer Arbeits- oder Bürotisch
Die Voraussetzung für einen Wechsel zwischen Sitzen und Stehen ist allerdings ein höhenverstellbarer Arbeits- oder Bürotisch. Diese Anschaffung scheuen viele Arbeitgeber jedoch mit Blick auf die Kosten. Mit dieser falschen Sparsamkeit erweisen sich die Unternehmen keinen guten Dienst. Zum einen sei der Kostenunterschied zwischen Bürotischen mit fester und mit verstellbarer Tischplatte in den vergangenen Jahren stark geschrumpft. "Das ist wie bei Airbag und ABS bei Autos. Was früher mal Luxus war, ist heute Standard," sagt Dr. Schäfer. Zum anderen rechne sich die Investition bereits ab dem ersten vermiedenen Krankheitstag eines Beschäftigten. "Viele Unternehmen sind daher dazu übergegangen, bei Neuanschaffungen gleich das höhenverstellbare Modell zu kaufen und nicht erst darauf zu warten, dass bei Beschäftigten Beschwerden auftreten."
Präventionskampagne mit Ergebnis zu höhenverstellbaren Tischen
Im Auftrag der Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken" hat das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) Unternehmer zur Ausstattung ihrer Betriebe mit ergonomischen Arbeitsmitteln befragt. Auf die Frage, ob in ihrem Betrieb höhenverstellbare Tische vorhanden seien antworteten 32 %, dies treffe überwiegend zu. 31 % sagten, höhenverstellbare Tische seien eher selten vorhanden. 37 % der Unternehmer gab an, dass keine höhenverstellbaren Tische in ihrem Betrieb vorhanden sind.
Anzahl befragter Unternehmer
An der Befragung nahmen rund 1.500 Unternehmer verschiedenster Branchen sowie aller Unternehmensgrößen teil. Sie repräsentieren einen breiten Querschnitt der bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen versicherten Unternehmen.
Hintergrund "Denk an mich. Dein Rücken"
In der Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken" arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rückenbelastungen zu verringern.
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
2.497
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.129
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.083
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
165
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
157
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
150
-
Neue Arbeitsverhältnisse
149
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
136
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
129
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
128
-
Hybrid-DRGs sorgen für deutlichen Ausgabenanstieg bei der GKV
17.09.2026
-
Apothekenzahl in Deutschland erreicht niedrigsten Stand seit fast 50 Jahren
16.09.2026
-
Wegeunfall nach Umweg für vergessenen Schlüssel?
14.09.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
14.09.2026
-
Keine Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung Alleinstehender
09.09.2026
-
Reanimation allein begründet nicht automatisch vollstationäre Vergütung
08.09.2026
-
Im Betrieb verletzt und trotzdem kein Arbeitsunfall – Sturz auf dem Weg zur Massage nicht versichert
01.09.2026
-
eAU-Verfahren wird ab 2027 weiter optimiert
31.08.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
27.08.2026
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
26.08.2026