Per Gesetz gegen Pflegekräftemangel
Am 16.1.2013 wurde in Berlin der Entwurf eines Gesetzes gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege beschlossen. Demnach müssen Pflegehelfer mit Vorerfahrung nur eine auf 2 Jahre verkürzte Qualifizierung absolvieren. Eine 3-jährige Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit wird wieder eingeführt - das Geld fließt also auch für nicht verkürzte Weiterbildungen.
Initiative gegen den Pflegenotstand
Der Fachkräftemangel werde sich verschärfen, wenn nicht gegengesteuert wird, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Gesetzespläne sind Teil einer umfassenderen Initiative von Bund, Ländern und Verbänden gegen den drohenden Pflegenotstand. Bis 2015 sollen die Ausbildungszahlen jährlich um 10 % gesteigert werden.
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