Per Gesetz gegen Pflegekräftemangel
Am 16.1.2013 wurde in Berlin der Entwurf eines Gesetzes gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege beschlossen. Demnach müssen Pflegehelfer mit Vorerfahrung nur eine auf 2 Jahre verkürzte Qualifizierung absolvieren. Eine 3-jährige Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit wird wieder eingeführt - das Geld fließt also auch für nicht verkürzte Weiterbildungen.
Initiative gegen den Pflegenotstand
Der Fachkräftemangel werde sich verschärfen, wenn nicht gegengesteuert wird, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Gesetzespläne sind Teil einer umfassenderen Initiative von Bund, Ländern und Verbänden gegen den drohenden Pflegenotstand. Bis 2015 sollen die Ausbildungszahlen jährlich um 10 % gesteigert werden.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.160
-
Neue Arbeitsverhältnisse
653
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
515
-
Sozialversicherungswerte 2026: Rechengrößen im Leistungsrecht
408
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
372
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
351
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
310
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
288
-
Arbeitsunfähigkeit am Ende der Beschäftigung
234
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
218
-
Neuregelungen im Gesundheitswesen ab 2026
31.12.2025
-
Sozialwahlen sollen digitaler und zugänglicher werden
23.12.2025
-
Bundeskabinett bringt Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung auf den Weg
22.12.2025
-
Neues Vergütungsmodell für Hebammen sorgt für Diskussionen
17.12.2025
-
Verweigerung der Entgeltfortzahlung
16.12.2025
-
Anzeige- und Nachweispflichten
16.12.2025
-
Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
16.12.2025
-
Verhalten des Arbeitnehmers
16.12.2025
-
Arbeitsunfähige Arbeitnehmer
16.12.2025
-
GKV setzt auf Digitalisierung für bessere Gesundheitsversorgung
11.12.2025