So werden Spenderorgane vergeben
Zuständig für die Zuteilung von Spenderorganen in 7 europäischen Ländern ist die Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) mit Sitz in Leiden (Niederlande). Sie registriert alle Patienten in den Mitgliedsländern, die auf ein Organ warten. Die Richtlinien, nach denen hierzulande die Organe verteilt werden, hat die Bundesärztekammer (BÄK) nach Vorgaben des deutschen Transplantationsgesetzes erstellt. Die Transplantationen in Deutschland koordiniert die Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).
Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe?
Die Spenderorgane werden nicht nur nach Wartezeit verteilt. Besondere Bedeutung hat auch die Dringlichkeit der Transplantation, wenn z. B. ein schwer kranker Patient ohne Spenderorgan unmittelbar sterben würde, erläuterte Axel Rahmel, Medizinischer Direktor der ET. Außerdem muss das Organ zum Empfänger passen. Besonders wichtig sei die Übereinstimmung zwischen Spender und Empfänger zum Beispiel bei Nieren. Denn das beeinflusse das Ergebnis, also die Erfolgsaussichten der Organverpflanzung. Auch die Erfolgsaussichten sind relevantes Vergabekriterium.
Kann ein Patient seine Krankenakte einsehen, wenn er ein Spenderorgan braucht?
In die allgemeine Krankenakte darf der Patient laut Rahmel immer Einsicht nehmen. Zusätzlich werden die für die Transplantation relevanten Daten zusätzlich zu Vermittlungszwecken in das EDV-System von Eurotransplant (ENIS) eingegeben. Darüber muss der Patient bei Aufnahme auf die Warteliste informiert werden, und er muss sein Einverständnis geben.
Der Patient kann nicht unmittelbar Einsicht in das ENIS-System nehmen. «Er kann sich aber entweder an seinen Arzt wenden mit der Bitte, ihm einen Ausdruck seiner in ENIS gespeicherten Daten zu geben. Oder er kann sich mit einer entsprechenden Bitte unmittelbar an Eurotransplant wenden», erklärt Rahmel. Wenn der Patient sich ausreichend legitimiert, stelle ihm Eurotransplant seine Daten zur Verfügung.
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