Auch Unverheirateten künstliche Befruchtungen ermöglichen
Zur Zeit werde geprüft, wie die entsprechende Richtlinie geändert werden könne, sagte ein Sprecher des Familienministeriums am 17.5.2015 in Berlin. Zuvor hatte eine Sonntagszeitung über die Pläne berichtet.
Zusatzkosten für künstliche Befruchtung bei Unverheirateten
Nach Ansicht der Ministerin sei es nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare anders zu behandeln als Verheiratete, betonte der Sprecher. Damit die Förderung ausgeweitet werden kann, müsste Schwesig eine Aufstockung des Etats beim Bundesfinanzministerium durchsetzen. Nach internen Berechnungen des Familienministeriums würden sich die jährlichen Zusatzkosten auf 400 000 Euro belaufen.
Eine künstliche Befruchtung ist teuer. Die Kosten liegen je nach Behandlungsform bei bis zu 4500 Euro.
Krankenkasse zahlt künstliche Befruchtung nur für Ehepaare
Das Bundessozialgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen nach aktueller Rechtslage nicht einmal einen Teil des Geldes erstatten dürfen, wenn die Antragsteller nicht verheiratet sind. Ehepaaren zahlen sie Zuschüsse für drei Versuche.
Verheiratete können zudem die staatliche Förderung beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Bundesland, in dem der Hauptwohnsitz des Paares liegt, mindestens in gleicher Höhe wie der Bund beteiligt. Derzeit machen Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei dieser Kooperation mit. Noch in diesem Jahr soll Berlin hinzukommen.
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