Krankenkassen künstliche Befruchtung auch für Unverheiratete

Bundesfamilienministerin Schwesig möchte, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für künstliche Befruchtungen auch bei Unverheirateten übernehmen. Laut aktuellem BSG-Urteil dürfen die Krankenkassen derzeit die Kosten der künstlichen Befruchtung auch nicht teilweise erstatten.

«Es ist nicht mehr zeitgemäß, diese Paare anders zu behandeln als Verheiratete», sagt sie einem Nachrichtenmagazin. Man könne nicht einerseits beklagen, dass so wenige Kinder geboren würden, und andererseits Versuche mit künstlicher Befruchtung an Geld scheitern lassen, argumentierte Schwesig.

 

Krankenkassen sollen künstliche Befruchtung voll finanzieren

Sie will außerdem erreichen, dass die Kassen künstliche Befruchtungen wieder voll finanzieren.

Das Bundessozialgericht hatte aktuell entschieden, dass die Kassen nach aktueller Rechtslage nicht einmal einen Teil der Kosten erstatten dürfen, wenn die Antragsteller nicht verheiratet sind. Um das zu ändern, müsste das Sozialgesetzbuch reformiert werden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der für den Bereich zuständig ist, will sich laut dem Nachrichtenmagazin nicht äußern, solange die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliegt. Gesundheitsexperten der Union stehen einer Neuregelung bislang skeptisch gegenüber.

dpa
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