Krankenhauskosten: Pauschaliertes Entgeltsystem für Kliniken

Der Deutsche Bundestag hat am 14.6.2012 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) beschlossen.

Das Gesetz verbessert die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland und stärkt die Leistungsorientierung und Transparenz der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt dazu: „Mit dem Psych-Entgeltgesetz wird ein neues Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen eingeführt, das die Transparenz über das Leistungsgeschehen verbessern wird." Bereits 2012 sei gewährleistet, dass die aktuellen Tarifsteigerungen nicht allein von den Krankenhäusern zu tragen sind.

Anteiliger Orientierungswert 

Die Grundlohnrate als Obergrenze für den Preisanstieg von Krankenhausleistungen wird durch den anteiligen Orientierungswert abgelöst. Der Orientierungswert wird vom Statistischen Bundesamt auf Basis empirischer Daten zur Kostenentwicklung bei Krankenhäusern ermittelt. Dies eröffnet den Krankenhäusern erhöhte Verhandlungsspielräume für Preiszuwächse. Der anteilige Orientierungswert leistet einerseits ein Beitrag zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser, andererseits begrenzt er mit Blick auf sozial tragbare Entgelte zusätzliche Belastungen der Kostenträger.

Anteilige Tarifrefinanzierung

Im Vorgriff auf den anteiligen Orientierungswert 2013 ist noch in diesem Jahr eine anteilige Finanzierung der vereinbarten linearen Tarifsteigerungen für das Jahr 2012 vorgesehen. Die die Grundlohnrate überschreitenden Kosten der Tarifsteigerungen werden dadurch zu 50% finanziert. Allein durch diese Maßnahme erhalten die Krankenhäuser jährlich dauerhaft 280 Mio. EUR zusätzlich.

Ausgabensteigerung durch Leistungsdynamik

Die Mengenentwicklung im Krankenhausbereich verläuft derzeit dynamischer als durch die demografische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt erklärbar. Um dies mittelfristig zu lösen, wird ein gemeinsamer Forschungsauftrag zur Mengendynamik beauftragt.

Übergangsweise werden die derzeit noch unbefristeten Mehrleistungsabschläge auf die Jahre 2013 und 2014 begrenzt. Ausnahmetatbestände werden erweitert. Im Jahr 2015 entfallen die Mehrleistungsabschläge vollständig.

Die Mengensteuerung soll künftig auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erfolgen und die Ergebnisse des Forschungsauftrags und Vorschläge der Selbstverwaltung einbeziehen.

Psych-Entgeltsystem: Mehr Leistungsorientierung, Transparenz, Qualität 

Mit dem Psych-Entgeltgesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines pauschalierenden und leistungsorientierten Entgeltsystems für die voll- und teilstationären Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen gesetzt. Mehr Transparenz über das Leistungsgeschehen ermöglicht einen effizienteren Ressourceneinsatz und verbessert die Vergütungsgerechtigkeit.

Ablauf der Einführung

Das neue Entgeltsystem wird im Rahmen eines lernenden Systems mit einer 4-jährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase von 2013 bis 2016) und einer 5-jährigen Überführungsphase (Konvergenzphase von 2017 bis 2021) eingeführt. Für die Jahre 2013 und 2014 können die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen wählen, ob sie von dem neuen Entgeltsystem Gebrauch machen (Optionsjahre). Ab dem Jahr 2015 ist die Anwendung für alle Einrichtungen verpflichtend.

Grundlagen für eine systematische Qualitätssicherung gelegt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wird verpflichtet, in seinen Richtlinien erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich Indikatoren zur Beurteilung der Versorgungsqualität für diesen Bereich festzulegen. Zudem wird er beauftragt, Empfehlungen für die Personalausstattung der Einrichtungen abzugeben. Beides ist vom GBA bis spätestens zum Beginn der Konvergenzphase zum 1.1.2017 einzuführen.

Zur Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung wird zudem die sektorübergreifende Versorgung in besonderem Maße gefördert.

Damit die Regelungen in Kraft treten und die zusätzlichen Mittel für die Krankenhäuser schnell fließen können, ist es notwendig, dass das Gesetz den Bundesrat zügig passiert.

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