Kein Stopp für Nutzenbewertung alter Medikamente
Der Pharmakonzern Novartis erlitt vor Gericht im Streit um die Nutzenbewertung bereits eingeführter Medikamente eine Schlappe. Konkret ging es um die Nutzenbewertung für Diabetes-Medikamente. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg wies am 15.5.2013 (L 7 KA 105/12 KL und L 7 KA 112/12 KL) eine Klage gegen eine Überprüfung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen, Ärzten und Kliniken ab. Damit verlor die Seite der Pharmakonzerne das erste Verfahren gegen eine Überprüfung von Medikamenten aus dem «Bestandsmarkt».
Nutzenbewertung ist Basis für Preisverhandlungen
Erst nach einer Nutzenbewertung können zwischen Hersteller und Krankenkassen die Preise verhandelt werden. Das LSG-Urteil besagt nun, dass Pharmaunternehmen sich gegen das Ergebnis der Überprüfung wenden können. Sie können lediglich gegen mögliche folgende Preissenkungen juristisch vorgehen. Das wird von Novartis heftig kritisiert.
Bislang sieht das Gesetz erst nach Abschluss eines möglichen Schiedsverfahrens den Klageweg vor. Das LSG ist von der Verfassungskonformität dieser Regelung nicht überzeugt, hatte dies jedoch im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden.
Pharmakonzern will Revision prüfen
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller kritisierte, dass es mit dem Urteil bei einer sehr späten Möglichkeit zur Korrektur bleibe. Novartis wird wohl prüfen, ob eine Revision beim Bundessozialgericht in Betracht komme. Die Potsdamer Richter haben diesen Weg wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
Hintergrund des Verfahrens
Im Juni 2012 war der Bestandsmarkenaufruf für die Wirkstoffgruppe der Gliptine erfolgt. Novartis hatte dem G-BA Willkür vorgeworfen. Einen Kriterien-Katalog mit ersten Wirkstoffgruppen für eine Nutzenbewertung hatte der Ausschuss im April 2013 festgelegt. Die Bundesregierung will unterdessen juristische Zweifel an dem Verfahren per Gesetz ausräumen.
Nutzenbewertung kam mit AMNOG
Das Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) trat Anfang 2011 in Kraft. Seither müssen Hersteller für alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen Nachweise über deren Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Mitteln vorlegen. Der G-BA prüft, ob es überhaupt einen Mehrwert gibt und, wenn ja, wie hoch dieser ist. Nur was mehr bringt, soll auch mehr kosten. Um weitere Einsparungen zu erzielen, können auch Arznei-Wirkstoffe überprüft werden, die bereits auf dem Markt sind.
Im Jahr 2012 sind die Arzneimittelausgaben um 1,1 % je Versicherten auf 31,3 Mrd. EUR gestiegen. Laut Ausschuss wurden seit Inkrafttreten der schwarz-gelben Arzneireform AMNOG 37 Mittel überprüft, in 65 % wurde ein Mehrwert anerkannt.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.117
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
963
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
336
-
Neue Arbeitsverhältnisse
284
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
254
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
244
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
200
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
181
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
150
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
147
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundesrat bewilligt
15.06.2026
-
Heilmittel-Report 2026: Steigende Kosten bei unbekannter Qualität
11.06.2026
-
Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern
08.06.2026
-
Finanzierung ambulanter Operationen für Kinder und Jugendliche gesichert
04.06.2026
-
Kinderkrankengeld: Mütter tragen weiterhin Hauptlast bei Betreuung
01.06.2026
-
Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
28.05.2026
-
Gesundheitsatlas verzeichnet deutlichen Rückgang bei Herzinfarkten
27.05.2026
-
Beratung durch die Krankenkassen auch ohne Einwilligung der Versicherten
26.05.2026
-
Apotheken bekommen mehr Kompetenzen
26.05.2026
-
So profitieren pflegende Angehörige von der Rentenversicherung
22.05.2026