Neue Kassenleistung: Zahnarztbehandlung vor Ort
1.4.2013 gibt es im Leistungskatalog der Krankenkassen eine neue Position für die aufsuchende (mobile) zahnmedizinische Betreuung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Alltagskompetenz. Die Leistungen können beansprucht werden, wenn die Betroffenen nicht mehr selbst oder nur mit erhöhtem Aufwand in die Zahnarztpraxen kommen können.
Zahnarzt muss detailliert dokumentieren
Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflegebedürftigen einer Pflegestufe zugeordnet sind (§ 15 SGB XI), Eingliederungshilfe erhalten (§ 53 SGB XII) oder dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind (§ 45a SGB XI). Die Regelung beruht auf § 87 Abs. 2 i SGB V und wurde mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz eingeführt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben nun durch einen entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.
Der Anspruch auf den Zuschlag muss vom Zahnarzt ggf. anhand des Bescheids der Pflegekasse oder des Bescheids über die Eingliederungshilfe in der Patientenakte dokumentiert werden. Bei unbefristeten Bescheiden reicht glücklicherweise eine einmalige Dokumentation aus.
Leistung und Wegegeld werden höher vergütet
Vertragszahnärzte erhalten in Fällen der mobilen Behandlung zusätzlich zu den Besuchsgebühren eine Vergütung für die Versorgung in häuslicher Umgebung oder in Einrichtungen. Auch das Wegegeld, das Zahnärzte für Haus- und Heimbesuche erhalten, wird angepasst. Die zusätzliche Leistungsposition soll den erhöhten personellen, instrumentellen und zeitlichen Aufwand für die aufsuchende Betreuung ausgleichen.
Neu: portable Behandlungseinheiten
Zu dem erhöhten instrumentellen Aufwand gehört für die Zahnärzte die Anschaffung einer portablen Behandlungseinheit. Damit können zwar nicht alle, aber doch die meisten Dienstleitungen mobil erbracht werden. Die Industrie hat sich auf das Thema eingestellt und bietet aktuell eine Fülle von verbesserten mobilen Behandlungsgeräten an. Abzuwarten bleibt, ob sich die Zahl der Zahnärzte exorbitant erhöht, die entsprechende Investitionen tätigen und die mobilen Leistungen letztlich auch anbieten.
Mehrkosten für die Krankenkassen
Gegenwärtig erfolgt in etwa 700.000 Fällen eine aufsuchende zahnärztliche Versorgung. Dabei handelt es sich aber weitgehend um einen freiwilligen und nicht gesondert vergüteten Service der jeweiligen Zahnärzte. Das Bundesgesundheitsministerium geht aufgrund der neuen Vergütungsoptionen von einem Anstieg der Fallzahlen auf jährlich ca. 1,5 Mio. Fälle aus. Die Neuregelungen sind mit Mehrkosten für die Krankenkassen in Höhe von jährlich 20 Mio. EUR verbunden.
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