Gutachten zur Verwendung von Leistungsausgaben aus Vorjahren
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) erhielt im Rahmen des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) den Auftrag, den Zusammenhang zwischen den Leistungsausgaben eines Versicherten im Jahr 2019 und den Leistungsausgaben der vorangegangenen drei Jahre zu untersuchen. Konkret sollte geprüft werden, ob durch die Berücksichtigung der versichertenbezogenen Leistungsausgaben der Vorjahre die Prognostizierung der Folgekosten im RSA verbessert und die Zielgenauigkeit der Zuweisungen insgesamt erhöht werden kann. Die für diese explorativen Untersuchungen notwendige Datengrundlage erhielt das BAS als Sonderdatenmeldung von den gesetzlichen Krankenkassen.
Verbesserte Prognosen, aber geringere Effizienzanreize für Krankenkassen
Das BAS stellt im Gutachten fest, dass die Berücksichtigung versichertenbezogener Leistungsausgaben aus Vorjahren die Prognostizierung der Folgekosten weiter verbessern und damit die Risikoselektionsanreize für Krankenkassen senken kann. Gleichzeitig mindert die Verwendung von Leistungsausgaben aus Vorjahren als Ausgleichsvariablen im RSA prinzipiell die Anreize für ein effizientes Versorgungs- und Kostenmanagement von Krankenkassen. Dabei hängt das Ausmaß der Verminderung der Effizienzanreize maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der Variablen für Leistungsausgaben aus Vorjahren ab.
Umsetzung des neuen RSA-Bausteins: Hoher Verwaltungsaufwand und offene Fragen
Das vorgelegte Gutachten zeigt Möglichkeiten für eine Umsetzung des neuen RSA-Bausteins auf, die konkrete Umsetzung lässt aber einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand auf Seiten aller Verfahrensbeteiligten erwarten. Die Untersuchung benennt mehrere Themen wie praktische Fragen der Umsetzung, die vor einer möglichen Entscheidung über eine Einführung weiter beleuchtet werden sollten.
„Das vorliegende Gutachten liefert wertvolle wissenschaftliche Erkenntnisse, wie die Zielgenauigkeit des RSA weiter erhöht werden kann“, stellt Frank Plate, Präsident des BAS, fest. „Allerdings hätten die untersuchten Modelle auch einen erheblichen Anpassungsaufwand des Ausgleichsverfahrens zur Folge.“ Frank Plate ergänzt: „Die Entwicklung eines umsetzungsreifen Modells war nicht Gegenstand des Gutachtenauftrags. Ob die Verwendung von Leistungsausgaben der Vorjahre im RSA Anwendung finden sollte, ist letztendlich vom Gesetzgeber zu entscheiden.“
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.048
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
867
-
Neue Arbeitsverhältnisse
457
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
405
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
327
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
294
-
Bundeskabinett beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Änderungen
283
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
201
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
199
-
Arbeitsunfähigkeit am Ende der Beschäftigung
171
-
Krankenhaus-Report 2026: Mehr als die Hälfte aller stationären Fälle ambulantisierbar
08.05.2026
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundeskabinett beschlossen
05.05.2026
-
Apothekenzahl sinkt weiter – Branche warnt vor Versorgungsengpässen
05.05.2026
-
Mehrheit der Deutschen lehnt Kürzungen bei der Pflegeversicherung ab
04.05.2026
-
Bundeskabinett beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit Änderungen
30.04.2026
-
Zwei Drittel der jungen Erwachsenen sprechen mit Chatbots über psychische Probleme
28.04.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
27.04.2026
-
Neue Notfallreform soll Patienten gezielter in passende Versorgung lenken
23.04.2026
-
Mollii Suit: Keine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
21.04.2026
-
Transformationsfonds: Erste Fördermittel bewilligt
20.04.2026