Geburtshilfe: Lösung für Existenzsorgen freiberuflicher Hebamme

Hebammen drohen oft hohe Schadensersatz-Forderungen bei Fehlern. Steigende Kosten für Haftpflichtversicherungen sorgen für Existenzsorgen bei vielen Geburtshelferinnen. Nun ist eine Lösung in Sicht.

Im Streit um stark gestiegene Tarife für Haftpflichtversicherungen von freiberuflichen Hebammen zeichnet sich eine Lösung ab.

Anstieg der Haftpflichtprämien wird bei Hebammenvergütung berücksichtigt

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) habe nun «ausdrücklich bestätigt, dass der Anstieg der Haftpflichtprämien bei der Vergütung berücksichtigt wird», teilte das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch mit.

Die um ihre Existenz fürchtenden Geburtshelferinnen sollen ihre gestiegenen Kosten für Haftpflichtversicherungen künftig durch finanzielle Zulagen auffangen können. Dabei soll es für Hausgeburten höhere Aufschläge geben als für Entbindungen in Geburtshäusern, bestätigte eine Ministeriumssprecherin.

Krankenkassen und Hebammenverbände verhandeln noch

Eine endgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nicht, da Krankenkassen und Hebammenverbände gemeinsam die konkrete Höhe der Ausgleichszahlungen verhandeln müssen. Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes zeigte sich aber optimistisch, dass man sich auf die Übernahme der steigenden Kosten einigen könne. Hintergrund für die höheren Tarife von Haftpflichtversicherungen sind die hohen Schadensersatz-Summen, die Versicherungen im Fall von Fehlern der Hebammen leisten müssen.

Langfristig geeignete Versicherungsmöglichkeit für Hebammen benötigt

Auch eine Einigung könnte das Problem aber nur mittelfristig lösen, da ein Versicherer Mitte 2015 aus dem Markt aussteigen will. Die Hebammen fürchten, die obligatorische Versicherung dann nicht mehr abschließen zu können.
Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) forderte deshalb eine langfristige Lösung: «Jetzt muss allerdings auch rasch sichergestellt werden, dass dauerhaft eine geeignete Versicherungsmöglichkeit für Hebammen angeboten wird.» Im Gespräch ist auch ein steuerfinanzierter Fonds, aus dem Schadenersatz über einer bestimmten Obergrenze bezahlt werden könnte.

dpa