Qualitätsberichte von Krankenhäusern online abrufbar
Damit schafft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Möglichkeit, über Kliniksuchmaschinen gefundene Daten noch einmal nachzuschlagen oder dort nicht erfasste Detailinformationen zu einzelnen Qualitätsaspekten aufzufinden.
Kliniken müssen die Qualitätsberichte in 2 Versionen erstellen
Über die Internetsuchmaschinen (Klinikportale) der Krankenkassen ist zum einen die übersichtlich aufbereitete, jedoch weniger detaillierte Version als PDF-Datei zu finden. Als Datengrundlage für die Kliniksuchmaschinen wird zudem eine maschinenlesbare, teils viel ausführlichere Version erstellt. Sie ist in der Extensible Markup-Language (XML), einer speziellen Computersprache, formatiert, die nicht als Fließtext vom Menschen lesbar ist. Die Referenzdatenbank übersetzt sie nun in ein lesbares PDF-Format.
Datenbank ist für Fachleute gedacht
Der G-BA wendet sich mit der Referenzdatenbank vor allem an interessierte Fachleute, die z.B. nach der Beschäftigung mit den Klinikportalen oder anderen Auswertungen von Qualitätsberichtsdaten an den vollständigen Original-Angaben in den einzelnen XML-Berichten interessiert sind. Die Datenbank enthält für jeden XML-Qualitätsbericht eines Krankenhauses einen sogenannten Referenzbericht im lesbaren PDF-Format.
Da die Informationen dort ausschließlich als nüchterne Kennzahlen gelistet werden, sind sie für interessierte Laien nur bedingt als einzige Informationsquelle über eine Klinik geeignet.
Empfehlung für Laien: Klinikportale
Wer auf der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus ist oder einen Klinikvergleich vornehmen möchte, sollte daher nach wie vor auf die Klinikportale im Internet zurückgreifen. Was bei der Lektüre der Qualitätsberichte zur Krankenhausauswahl besonders zu achten ist, hat der G-BA in einer „Lesehilfe“ zusammengefasst. Diese soll den medizinischen Laien dabei unterstützen, Qualitätsberichte verstehen, ihre Inhalte richtig interpretieren und nutzen zu können.
Hintergrund
Alle Krankenhäuser sind seit dem Jahr 2003 gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte dienen der Information von Patienten sowie einweisenden Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für Versicherte Empfehlungen aussprechen. Krankenhäusern eröffnen die Berichte die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen und damit um das Vertrauen von Patienten zu werben.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.161
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.100
-
Neue Arbeitsverhältnisse
343
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
321
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
297
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
291
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
179
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
178
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
162
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
160
-
Kinderkrankengeld: Mütter tragen weiterhin Hauptlast bei Betreuung
01.06.2026
-
Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
28.05.2026
-
Gesundheitsatlas verzeichnet deutlichen Rückgang bei Herzinfarkten
27.05.2026
-
Beratung durch die Krankenkassen auch ohne Einwilligung der Versicherten
26.05.2026
-
Apotheken bekommen mehr Kompetenzen
26.05.2026
-
So profitieren pflegende Angehörige von der Rentenversicherung
22.05.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
18.05.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei Firmenfußball-Cup
18.05.2026
-
Hohe Belastung bei pflegenden Angehörigen durch Beruf und Pflege
15.05.2026
-
Vertrauen in das deutsche Gesundheitssystem auf Tiefstand
13.05.2026