
Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für dieses Arzneimittel bezahlen. Ist sein Verkaufspreis höher als der Festbetrag, tragen Patienten in der Regel die Differenz zum Festbetrag entweder selbst oder erhalten ein anderes - therapeutisch gleichwertiges - Arzneimittel ohne Aufzahlung.
Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) können aktuelle Festbeträge recherchiert und Vorversionen mit erläuternden Informationen kostenfrei heruntergeladen werden .
Beim DIMDI sind für Arzneimittel mit Festbetrag passende Vergleichspräparate zu finden. Welche davon erstattungsfähig sind, erkennt man dabei an aktuellen Preisangaben. Die Datenbank wird 14-täglich aktualisiert. Hier gelangen Sie zur Datenbank.
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Schlagworte zum Thema: Arzneimittel, Verschreibungspflichtige Arzneimittel, Festbetrag, Generika
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