Sonderprogramm für junge EU-Bürger
Das zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS und der Bundesagentur für Arbeit (BA) entwickelte Programm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ ist auf 2 Jahre ausgelegt. Es richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsende im Alter von 18 bis 35 Jahren aus den EU-Staaten, die eine Ausbildung oder eine Arbeitsstelle in Deutschland aufnehmen wollen.
Vorteile für Auszubildende und Arbeitgeber
Raimund Becker, Vorstand Arbeitslosenversicherung der BA, begrüßt das Programm: „Die jungen Menschen, die Arbeitgeber in Deutschland und die Heimatländer können von diesem Programm profitieren. Die jungen Bewerber können berufliche Perspektiven entwickeln, die Arbeitgeber können Fachkräfte-Engpässe abfedern und die Heimatländer könnten nach einer gewissen Zeit ausgebildete und erfahrene Fachkräfte zurückgewinnen. Außerdem war es bisher für junge Menschen aus dem EU-Ausland sehr schwer, den Zugang zum dualen Ausbildungssystem in Deutschland zu finden. Das Programm schafft deutliche Erleichterungen für diese ausbildungsinteressierten jungen Menschen.“
Ausbildungsbegleitende Leistungen
Die Bewerber können im Rahmen des Programms beispielsweise Gutscheine für Sprachkurse im Heimatland oder in Deutschland bekommen. Dazu Becker: „Das ist aus unserer Sicht besonders wichtig, denn die deutsche Sprache ist eine große Hürde.“ Auch die Kostenerstattung für Anerkennungsverfahren und -lehrgänge sollen möglich sein.
Im Bereich Ausbildung werden dabei nur Vermittlungsprojekte gefördert, wenn sie zusätzlich zum gesamten Vermittlungsprozess auch ausbildungsbegleitende Betreuung umfasst. Becker: „Ohne kulturelle und soziale Integration geht es aus meiner Sicht nicht. Die Betreuung kann einer der Bausteine dafür sein.“
Antrag erforderlich
Die Betriebe und die jungen Menschen sollen die Förderung bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA beantragen können.
Die genauen Umsetzungsschritte werden durch das BMAS, die BA und die ZAV mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ausgearbeitet.
Weitere Informationen zum Programm, seinen Förderinstrumenten und zum Antragsverfahren werden bis Ende 2012 vorliegen.
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.592
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
992
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
274
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
200
-
Neue Arbeitsverhältnisse
191
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
170
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
161
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
142
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
136
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
124
-
GKV-Mehrkostenbericht 2025 zeigt stabile Versorgungslage bei Hilfsmitteln
28.07.2026
-
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Rettungsflug im Ausland
23.07.2026
-
Telemedizin im Ausland auf Kassenkosten bleibt die Ausnahme
22.07.2026
-
Neues Gesetz treibt Digitalisierung im Gesundheitswesen voran
21.07.2026
-
Krankschreibungen im Job sind leicht rückläufig
20.07.2026
-
Krankenkasse muss Kosten für Hautstraffung bei Lipödem-Patientin erstatten
17.07.2026
-
Kein Unfallschutz für Schiffsarzt bei Knieverletzung im Basketballturnier
15.07.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
15.07.2026
-
Steigende Eigenanteile belasten Heimbewohner immer stärker
14.07.2026
-
Bundesrat billigt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
13.07.2026