Ausbildungsförderung: Sonderprogramm für junge EU-Bürger

Die Bundesagentur für Arbeit führt ab Januar 2013 ein Sonderprogramm durch, das jungen Menschen aus Europa bei einer Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme in Deutschland hilft. Das BMAS stellt bis zu 40 Mio. EUR pro Jahr für zur Verfügung.

Das zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS und der Bundesagentur für Arbeit (BA) entwickelte Programm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ ist auf 2 Jahre ausgelegt. Es richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsende im Alter von 18 bis 35 Jahren aus den EU-Staaten, die eine Ausbildung oder eine Arbeitsstelle in Deutschland aufnehmen wollen.

Vorteile für Auszubildende und Arbeitgeber

Raimund Becker, Vorstand Arbeitslosenversicherung der BA, begrüßt das Programm: „Die jungen Menschen, die Arbeitgeber in Deutschland und die Heimatländer können von diesem Programm profitieren. Die jungen Bewerber können berufliche Perspektiven entwickeln, die Arbeitgeber können Fachkräfte-Engpässe abfedern und die Heimatländer könnten nach einer gewissen Zeit ausgebildete und erfahrene Fachkräfte zurückgewinnen. Außerdem war es bisher für junge Menschen aus dem EU-Ausland sehr schwer, den Zugang zum dualen Ausbildungssystem in Deutschland zu finden. Das Programm schafft deutliche Erleichterungen für diese ausbildungsinteressierten jungen Menschen.“

Ausbildungsbegleitende Leistungen

Die Bewerber können im Rahmen des Programms beispielsweise Gutscheine für Sprachkurse im Heimatland oder in Deutschland bekommen. Dazu Becker: „Das ist aus unserer Sicht besonders wichtig, denn die deutsche Sprache ist eine große Hürde.“ Auch die Kostenerstattung für Anerkennungsverfahren und -lehrgänge sollen möglich sein.

Im Bereich Ausbildung werden dabei nur Vermittlungsprojekte gefördert, wenn sie zusätzlich zum gesamten Vermittlungsprozess auch ausbildungsbegleitende Betreuung umfasst. Becker: „Ohne kulturelle und soziale Integration geht es aus meiner Sicht nicht. Die Betreuung kann einer der Bausteine dafür sein.“

Antrag erforderlich

Die Betriebe und die jungen Menschen sollen die Förderung bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA beantragen können.

Die genauen Umsetzungsschritte werden durch das BMAS, die BA und die ZAV mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ausgearbeitet. 

Weitere Informationen zum Programm, seinen Förderinstrumenten und zum Antragsverfahren werden bis Ende 2012 vorliegen.

Bundesagentur für Arbeit
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