Abschlag bei Arzneimitteln bleibt
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte am 30.1.2013, dass das Preismoratorium und die gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel in Höhe von 16 % bleiben. Die Prüfung durch das BMG mit Auswertung der Stellungnahmen aller Beteiligten und der Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Lage ergab, dass bei den Abschlägen keine Änderung erforderlich sei.
Neues System muss sich erst noch bewähren
Bei den Fertigarzneimitteln ohne Höchstbetrag für die Erstattung seien etwa weiter hohe Umsatzzuwächse zu verzeichnen. Zudem sei ein noch junges System der Preisverhandlungen bei Arzneimitteln mit Patentschutz noch nicht voll umgesetzt, so dass erhebliche Einsparungen erst noch erwartet würden.
Die Arzneimittelausgaben waren nach der bislang jüngsten Jahresstatistik 2011 von 32 auf 30,9 Mrd. EUR gesunken, sie stiegen in den vergangenen Monaten aber wieder an.
Die Konsequenzen
Die Entscheidung des BMG bedeutet, dass Preiserhöhungen für Arzneimittel durch die pharmazeutischen Unternehmer weiterhin nicht mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abgerechnet werden können. Der gesetzliche Herstellerabschlag von 16 % für verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag und von 6 % für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist weiterhin in Abzug zu bringen.
Hintergrund:
Für zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebene Arzneimittel gelten ein Preismoratorium sowie gesetzliche Herstellerabschläge auf den Arzneimittelpreis. Das BMG muss ist das Preismoratorium und die gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel jährlich prüfen (§ 130a Absatz 4 SGB V). Auch die maßgeblichen Verbände der Kostenträger und der Leistungserbringer sowie die Verbände der pharmazeutischen Industrie nehmen im Rahmen der Prüfung Stellung.
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