Nutzenbewertung bei Arzneimitteln nicht gestoppt
Der Weg für baldige hohe Einsparungen bei Arzneimitteln ist vorerst wieder frei. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg lehnte am 28.2.2013 einen Eilantrag des Unternehmens ab. Novartis hatte die offizielle Nutzenbewertung von Anti-Diabetes-Medikamenten aufhalten wollen.
Nutzenbewertung soll Arzneimittelkosten senken
Die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln wurde vom damaligen Gesundheitsminister Philipp Rösler eingeführten. Es wird geprüft, inwieweit Medikamente mit Patentschutz wirklich besser sind als ältere, günstigere Mittel. Die Nutzenbewertung ist Basis für Preisverhandlungen zwischen Hersteller und Krankenkassen.
Umstritten: Nutzenbewertung für den Bestandsmarkt
Derzeit ist eine entscheidende Phase dieser Nutzenbewertungen erreicht: Die Spitzengremien im Gesundheitswesen wollen nun die schon länger auf dem Markt befindlichen umsatzstarken Mittel bewerten. In diesem Sektor rechnen die Kassen mit Einsparungen in Milliardenhöhe.
Das LSG muss sich nach Ablehnung des Eilantrag noch mit der Hauptsache auseinandersetzen. Novartis hatte gegen die Veranlassung der Nutzenbewertung für bereits auf dem Markt befindliche Arzneimittel bzw. die Aufforderung zur Einreichung von Dossiers geklagt.
Das LSG Berlin Brandenburg will die Hauptverfahren (L 7 KA 105/12 KL und L 7 KA 112/12 KL) voraussichtlich noch vor den Sommerferien 2013 verhandeln.
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