Neuregelungen zur Streitbeilegung für Verbrauchergeschäfte

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist durch. Heute (25.2.) im BGBl. veröffentlicht, tritt es zu großen Teilen am 1.4.2016, in weiteren Teilen am 1.2.2017 in Kraft. Schwerpunkt der deutschen Umsetzung  der EU-Verordnung über verbraucherrechtliche Online-Streitbeilegung (ADR) ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Wichtig: Schon seit 9.1. müssen Online-Händler einen Link zur EU-Informationsseite über das neue Online-Schlichtungsverfahren auf ihre Websites integrieren.

Der Aufbau eines EU-weiten Schlichtungsverfahrens zur Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten hat zumindest das Gesetzgebungsverfahren bewältigt. Es dauerte mit der nationalen Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 524/2013 zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Danach sollen alle EU-Verbraucher eine nationale Schiedsstelle anrufen können, wenn sie mit einem Kauf / einer Dienstleistung unzufrieden sind.

Deutschland "hinten dran"

Nicht nur bemängeln Verbraucherschützer, das Schlichtungsverfahren seien zahnlos.

Wichtig: Die entsprechende Linkpflicht für Online-Händler besteht schon.

Günstige + schnelle Mediation bei Streit über Kauf oder Dienstleistung

Den Schwerpunkt des Gesetzespakets bildet das neue  Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), das insbesondere auch das Verfahren und die Besetzung der Schlichtungsstellen regelt. Daneben gibt es Anpassungen in diversen anderen Gesetzen.

  • Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz soll Verbrauchern einen Zugang zu günstiger und schneller Mediation bei Streitigkeiten über gekaufte Waren oder Dienstleistungen bieten. Juristische Berufsverbände sorgen sich allerdings um die Qualität der Schlichtungen und Verbraucherschützer fürchten ein zahnloses Instrument.
  • Dass es noch keine Schlichtungsstellen in Deutschland gibt, scheint ihnen Wasser auf die Mühlen zu liefern.

Mit ADR und ODR: Verbraucherschutz für Käufer verbessern

Die neuen Regeln für alternative Streitbeilegungsverfahren (Alternative Dispute Resolution = ADR) und Streitbeilegung bei Online-Verkäufen (Online Dispute Resolution = ODR) soll Verbrauchern langwierigen Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Verkäufern erspart werden. Rechtsgrundlage der Verbraucher-Streitschlichtung sind die Richtlinie 2013/11/EU und die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013.

Netz von Streitbeilegungs-Stellen

Die Mitgliedsstaaten der EU waren nicht nur verpflichtet, bis zum 9. Juli 2015 die Rechtsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2013/11/EU umzusetzen. Außerdem sollten EU-Mitgliedstaaten bis Juni 2015 für beinahe alle Streitigkeiten, die Verbraucher betreffen, ein flächendeckendes Netz von Streitbeilegungsstellen für das  Alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren)zur Verfügung zu stellen.

Zwar hatten schon viele EU-Länder ADR-Verfahren doch es fehlten übergreifende gemeinsame Normen und das Schlichtungs-Angebot ist meiste unvollständig bzw. überlastet.

Alternative Schlichtungsstellen mit neutralen Mediatoren für alle Branchen

Die ADR-Richtlinie fordert , in allen EU-Staaten ADR-Stellen mit neutralen Mediatoren für alle Branchen der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen.

  • Kern des VSBG ist die Regelung der Tätigkeit privater und behördlicher Verbraucherschlichtungsstellen.
  • Sie müssen Streitmittler mit Rechtskenntnissen einsetzen, die in den drei Jahren vor ihrer Bestellung keinen unternehmerischen Bezug hat.
  • Verbrauchern werden durch die Schlichtungsstellen außergerichtliche Lösungen für Beschwerden über Waren oder Dienstleistungen geboten, die online oder in einem Laden, im Ausland oder im eigenen Land gekauft wurden.
  • Die Streitigkeiten nach dem ADR-Verfahren sollten in höchstens 90 Tagen beigelegt werden und für Verbraucher vorzugsweise kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr ablaufen.

Auswirkung in der Praxis: Informationspflichten zur Schlichtung

Für Unternehmer wichtig: Die Information, die Linkpflicht  und die Teilnahme an der Streitschlichtung.

Rechtsanwaltskammer fordert Qualitätsstandards für Schlichtungsstellen

In ihrer Stellungnahme hat die Bundesrechtsanwaltskammer gefordert, dass verantwortliche„Streitmittler“ (§ 5 VSBG-E) Qualitätsstandards erfüllen, damit die daußergerichtlichen Streitbeilegung die notwendige Akzeptanz beim Verbraucher und Unternehmer findet.

Hier geht es zu Schlichtung.

Vgl. zu dem Thema auch

Link-Pflicht auch Schlichtungsstelle für Internet-Shops


Schlagworte zum Thema:  Verbraucherschutz, Mediation