Lange Standzeit vor Erstzulassung: auch bei Gebrauchtwagen ein Mangel?
Der Käufer hatte von der Beklagten im Juni 2012 einen gebrauchten Audi Avant TDI zu einem Preis von 33.430 EUR gekauft. Der Gebrauchtwagen hatte zu diesem Zeitpunkt eine Laufleistung von knapp 40.000 km.
Kaufvertrag nennt Erstzulassung 2010, Baujahr nicht vermerkt
Im Kaufvertrag wurde als Erstzulassungsdatum der 18.02.2010 vermerkt, ein Baujahr wurde nicht genannt.
- Später erfuhr der Kläger, dass das Auto am 01.07.2008 hergestellt wurde
- und trat daher aufgrund des nach seiner Ansicht vorliegenden Sachmangels vom Kaufvertrag zurück.
- Mit seiner Klage begehrte er die Rückzahlung des Kaufpreises.
Gilt BGH Rechtsprechung zu Jahres- und Neuwagen?
Das Landgericht Göttingen gab der Klage zunächst statt und bejahte einen Sachmangel, da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufgewiesen habe.
- Es gehöre zur vereinbarten Beschaffenheit i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB,
- dass das Baujahr des Fahrzeugs nicht mehr als zwölf Monate von dem im Vertrag angegebenen Jahr der Erstzulassung abweiche,
urteilte die 1. Instanz. Dies gelte auch bei einem Kauf eines Gebrauchtwagens.
Nach der Rechtsprechung des BGH zu Neu- und Jahreswagen stelle eine lange Standdauer von über zwölf Monaten einen wertmindernden Faktor dar, dies sei auf vorliegenden Fall übertragbar.
OLG: Fahrzeuggesamtalter beim Gebrauchtwagenkauf nicht entscheidend
Das Oberlandesgericht Braunschweig wies die Klage auf die Berufung der Beklagten ab. Die starre Grenze könne auf einen Gebrauchtwagenkauf nicht übertragen werden, so die Richter. Zu einer mangelbegründeten Standzeit beim Gebrauchtwagenkauf seien unterschiedliche Urteile ergangen, welche sich jedoch aufgrund der verschiedenen Sachverhalte nicht verallgemeinern lassen.
- Nach der Rechtsprechung des BGH sei zwar die Lagerdauer eines Fahrzeugs nach der Verkehrsanschauung für die Wertschätzung des Fahrzeugs von wesentlicher Bedeutung, da sich der Fahrzeugzustand grundsätzlich durch Zeitablauf verschlechtere.
- Bei Gebrauchtwagenkäufen sei das Fahrzeuggesamtalter aber regelmäßig für Kaufentscheidungen nur ein Kriterium mittlerer Bedeutung.
Über die Revision des Klägers muss nun der BGH entscheiden.
(BGH, VIII ZR 191/15; Vorinstanzen: LG Göttingen, Urteil v. 27.11.2014, 4 O 214/13; OLG Braunschweig, Urteil v. 23.07.2015, 9 U 2/15).
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
5592
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
3011
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
280
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
249
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
208
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
196
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
179
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
177
-
Probleme des Zugangsnachweises von rechtlichen Erklärungen
151
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
146
-
BGH bestätigt Zulässigkeit von Hinauskündigungsklauseln bei Managementbeteiligungen
16.09.2026
-
Ausgleichsanspruch für Franchisenehmer analog § 89b HGB – Aktuelle Rechtslage
16.09.2026
-
Mediation Advocacy: Wie erfahrene Anwälte Sie in einer Wirtschaftsmediation begleiten
09.09.2026
-
Phantom-Frachtführer: Wenn die Ladung spurlos verschwindet – und wer am Ende haftet
09.09.2026
-
Augenblicksversagen
20.08.2026
-
Schuldunfähigkeit
20.08.2026
-
Verschulden des Versicherungsnehmers
20.08.2026
-
Grobe Fahrlässigkeit
20.08.2026
-
Leichte Fahrlässigkeit
20.08.2026
-
Kein Provisionsanspruch des Wohnungsverwalters gegen den Vermieter bei erfolgreicher Neuvermietung
19.08.2026