Trump Zölle zweiter Akt

Nach dem Supreme Court und der Rückzahlung kommt die nächste Welle


Folgen von Zollpolitik Trump

Nach den Entscheidungen des Supreme Courts und der offenen Rückerstattungs-frage bereitet die US-Regierung bereits neue Zölle auf anderer Rechtsgrundlage vor. Für Unternehmen bleibt das handelspolitische Umfeld damit weiterhin unsicher und volatil.

Mit Urteilen vom 20.2.2026 hat der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, dass einige der gegen mehrere Länder verhängten Zölle unrechtmäßig sind, denn der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verleiht dem Präsidenten keine Befugnis, weitreichende Einfuhrzölle zu erheben. 

Nicht entschieden hat der Supreme Court über Zölle, die nicht aufgrund des umstrittenen Notstandsgesetzes, sondern auf anderen Grundlagen eingeführt wurden.

Als Reaktion auf die Urteile kündigte Trump einen zusätzlichen weltweiten Zoll von erst 10%, und kurz darauf 15% auf Einfuhren an, die nach der gesetzlichen Grundlage nur 150 Tage gelten dürfen - es sei denn, der Kongress stimmt zu. Auch an der Rechtmäßigkeit dieser gesetzlichen Grundlage bestehen erhebliche Zweifel. Daher ist die Regierung auf der Suche nach anderen Rechtsgrundlagen, die als Grundlage für neue zusätzliche Zölle dienen könnten; beispielweise unter dem Aspekt, ob strukturelle Überkapazitäten in Fertigungssektoren in der EU und anderen Ländern oder Sklavenarbeit die US-Wirtschaft benachteiligen.
Die Vereinbarungen zwischen den USA und anderen Ländern, darunter der EU, über gegenseitige Zölle stehen unter politischem und rechtlichem Druck. In der EU hat das Parlament ihnen noch nicht zugestimmt.

Für die Rückerstattung von Zöllen ist keine Klage erforderlich

Auch nachdem der Supreme Court viele von Trumps Zöllen für unrechtmäßig erklärt hat, bleiben viele Fragen offen. Unklar blieb zunächst, ob bzw. wie die bereits geleisteten Zölle zurückerstattet werden. Nachdem die US-Regierung versucht hatte, ein Berufungsgericht unterhalb des Obersten Gerichtshofs davon zu überzeugen, dass Rückerstattungen zahlreiche komplizierte Fragen aufwerfen und eine monatelange Überprüfung erforderlich machen würden, lehnte das Berufungsgericht den Antrag der Regierung auf viermonatige Verfahrensverzögerung ab. Stattdessen verwiesen die Richter den Fall zurück an die zuständige Vorinstanz, das Gericht für internationalen Handel in New York. Dieser entschied, dass alle Importeure – nicht nur diejenigen, die Klage eingereicht haben – Anspruch auf Zollrückerstattungen gemäß IEEPA haben. Mehr als 300.000 Importeure sind von der Entscheidung betroffen, wobei die Mehrheit kleinere Unternehmen sind, aber auch große asiatische Unternehmen, sofern sie als "importer of record" auftreten. Anders als etwa in der EU wird die Rückforderung von Zöllen langsam vonstatten gehen und möglicherweise zu vielen Klagen führen.

Die Unsicherheit und Unruhe in der Weltwirtschaft bleibt

Unklar bleibt, was die Entscheidung des Supreme Courts für die zahlreichen Staaten bedeutet, mit denen die USA zuvor bilaterale Handelsvereinbarungen geschlossen hatten – darunter auch die EU. Der am 27.7.2025 zwischen den USA und der EU ausgehandelte „Turnberry-Deal“ sah neben einer Begrenzung der US-Zölle auf EU-Waren von etwa 15 % auch EU-Zugeständnisse beim Marktzugang für US-Agrarprodukte sowie eine engere Zusammenarbeit in Energiefragen und bei strategischen Industrien vor. Rechtsverbindlich ist die gemeinsame Erklärung jedoch nicht. Beide Seiten müssen die vereinbarten Punkte erst noch umsetzen. Die EU Kommission erklärte (bisher), an den Vereinbarungen festhalten zu wollen. 

Das Europäische Parlament hatte die Beratungen zur Umsetzung des EU-US-Abkommens vor dem Hintergrund des Urteils des Supreme Courts zunächst unterbrochen. Wie die EU-Parlamentspräsidentin Metsola bei der Konferenz „Europe 2026“ am 17.3.2026 äußerte, könnten die USA aber zu Ende März mit der weiteren Umsetzung des Zolldeals rechnen. So bestehe mittelweile Klarheit über den handelspolitischen Kurs der USA. Details, warum sie den Weg für die Umsetzung frei sieht, nannte Metsola in ihrer Rede jedoch nicht. Aus wirtschaftspolitischer Sicht erscheint es sinnvoll, zu den Vereinbarungen zu stehen, um den Wirtschaftsbeziehungen erst einmal einen stabilen Rahmen zu geben. Die Unsicherheit für europäische Unternehmen bleibt einstweilen bestehen.

Was kommt jetzt?

Unmittelbar nach dem Urteil des Supreme Courts kündigte US-Präsident Trump bereits an, andere Instrumente nutzen zu wollen, um seine Zollpolitik durchzusetzen. Schließlich wird der bereits angekündigte Zoll von 10 bzw. 15% mit einer Höchstdauer von 150 Tagen nur eine Übergangslösung darstellen können. Sicher ist eines: Die Weltwirtschaft wird unter einer Trump-Regierung noch weitere drei Jahre durchgerüttelt werden.
 


Schlagworte zum Thema:  Recht , Wirtschaftsrecht
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