Bundesrat stoppte das Gesetz zur Begrenzung der Managergehälter

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung nicht durchgewunken, sondern den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit ist das Vorhaben gescheitert, denn was bis zur Bundestagswahl gesetzestechnisch nicht gelingt, muss i.d.R. neu aufgetischt werden.

Das "Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften" (VorstKoG / Aktienrechtsnovelle 2012) wurde im Bundesrat gestoppt. Da vor der Bundestagswahl keine Zeit mehr für ein Vermittlungsverfahren bleibt und Gesetzesvorhaben, die bis zum Ablauf der Wahlperiode nicht endgültig verabschiedet sind, verfallen (= Diskontinuitätsgrundsatz) ist diese Novelle Makulatur.

Wachsender Unmut über übermäßiger Vergütung von Vorstandsmitgliedern

Das Gesetzesvorhaben reagierte auf Auswüchse bei der Vergütung von Vorstandsmitgliedern einzelner deutscher Aktiengesellschaften. Es wurde aber als zu wachsweich empfunden, um wirklich etwas zu bewirken.

Was war geplant?

Der Entwurf verpflichtet den Aufsichtsrat zu verschärfter Rechenschaft und weist der Hauptversammlung eine stärkere Kontrolle über die Tätigkeit des Aufsichtsrates zu: Die Hauptversammlung soll - so der Plan - über das vom Aufsichtsrat entwickelte Vergütungssystem jährlich ein zwingendes Votum abgeben.

Durch konkrete Benennung der maximal erzielbaren Einkünfte sollten die unübersichtlichen Komponenten des Vergütungssystems für Aktionäre und Öffentlichkeit transparenter werden.

Aktionärsveto bei Selbstbedienungsmentalität des Managements

Das Veto bei Selbstbedienungsmentalität sollte als sog. Say-on-pay - also eine billigende oder missbilligende Aussage der Anteilseigner zu dem vom Aufsichtsrat entwickelten Vergütungssystem (§ 120 Abs. 4 Aktiengesetz-neu) erfolgen: Stimmen die Eigentümer nicht zu, darf der Aufsichtsrat das Vergütungssystem nicht anwenden, er muss es ändern.

Entschärfte Fassung überzeugte nicht

Ursprünglich war vorgesehen, zusätzliche Kontrollrechte für die Aktionäre von börsennotierten Unternehmen einzuführen. Als Reaktion auf die Empörung über ausufernde Managergehälter sollte die Hauptversammlung einmal jährlich über die Vergütung des Vorstands entscheiden und nicht mehr allein der Aufsichtsrat. Doch das wurde während des Gesetzgebungsverfahrens aufgegeben.

Im Bundesrat scheiterte das abgespeckte Vorhaben nun, weil die von SPD, Grünen und Linken geführten Länder die Pläne als wirkungslos und unzureichend ansehen.