Strafrecht

Urteil gegen Vater des Amokläufers Tim K. rechtskräftig


Urteil gegen Vater des Amokläufers Tim K. rechtskräftig

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Amoklaufs von Winnenden ist nach einem Zeitungsbericht vorbei. Der Vater des Amokläufers habe die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart zurückgezogen, wie die «Stuttgarter Nachrichten» berichteten.

Tim K. hatte bei dem Amoklauf 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Er benutzte dabei eine Pistole aus einem unverschlossenen Schrank seines Vaters.
Revision zurückgezogen
Das Gericht hatte am 1. Februar dieses Jahres den 54-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen wollte der Angeklagte beim Bundesgerichtshof vorgehen. Jetzt hat er das Urteil nach einem Bericht der Zeitung doch akzeptiert. «Wir haben gute Chancen für eine erfolgreiche Revision beim Bundesgerichtshof gesehen», sagte Rechtsanwalt Hans Steffan, der den Vater vor Gericht vertreten hatte, dem Blatt. Sein Mandant habe aber entschieden, sich selbst und seiner Familie kein weiteres Verfahren zuzumuten.
Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Nach dem Ende der strafrechtlichen Aspekte wird es nun um zivilrechtliche Fragen gehen. Allein die Stadt Winnenden klagt rund neun Millionen Euro Schadenersatz bei dem Vater ein. Auch die Angehörigen der Opfer und Menschen, die verletzt wurden, klagen auf Schmerzensgeld. Die Unfallkasse Baden-Württemberg will eine Million Euro für die psychologische Nachsorge für Schüler, Eltern und Lehrer.

dpa

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