Frankreich: Oberstes Verwaltungsgericht setzt Burkini-Verbot aus

Die jüngst erlassenen Burkini-Verbote in Frankreich haben auch hierzulande eine hitzige Debatte ausgelöst. Letzten Freitag hat nun das Oberste Verwaltungsgericht Frankreichs, der Conseil d’État, ein Grundsatzurteil gesprochen.

Das von rund 30 Bürgermeistern entlang der französischen Küsten (darunter Cannes und Nizza) erlassene Burkini-Verbot ist nicht rechtmäßig. Dies hat das Oberste französische Verwaltungsgericht am Freitag festgestellt. In der Entscheidung ging es um die entsprechende Verordnung der Gemeinde Villeneuve-Loubet an der Côte d’Azur.

Grundsatzentscheidung gegen Verbot

In dem Grundsatzurteil heißt es, das Burkini-Verbot stelle eine „schwere und offensichtlich illegale Verletzung der grundlegenden Freiheitsrechte dar“. Das Gericht stellt klar, dass die persönlichen Freiheiten auch in Zukunft nur in Fällen von „unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Ordnung“ durch Verordnungen eingeschränkt werden dürfe. Dies entspricht der Rechtslage in Deutschland.

Angespannte Stimmung in ganz Frankreich

Seit 2010 besteht in Frankreich bereits ein Verschleierungsverbot, welches Burka und Nikab meint – Kleidungsstücke, die das Gesicht vollständig oder größtenteils verdecken. Das Burkini-Verbot an vielen Stränden der Côte d’Azur wurde mit der angespannten Stimmung im ganzen Land begründet sowie mit dem Argument, sie erregten „öffentliches Ärgernis“. Die Ganzkörperbadeanzüge könnten als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen. Die von den Bürgermeistern erlassenen Verordnungen erwähnten den Burkini nicht wörtlich, aber es blieb kein Zweifel, dass es dabei ausschließlich um ihn geht. Da heißt es z.B., es werde „korrekte Kleidung“ am Strand gefordert oder es müssen „die guten Sitten, die Laizität, die Regeln der Hygiene sowie die Sicherheitsvorschriften für öffentliches Meeresbaden respektiert“ werden.

Debatte geht weiter, auch dank sozialer Medien

Dem Urteil war eine hitzige Debatte vorangegangen, sowohl in Frankreich als auch hier in Deutschland. Verstärkt wurde diese vergangene Woche durch Fotos von einem Polizeieinsatz in Nizza. Darauf zu sehen eine muslimische Frau mit Kopftuch, die vor Polizisten ihre langärmlige Tunika auszieht – offensichtlich wurde sie von den Polizisten dazu aufgefordert. Diese Bilder sorgten in sozialen Netzwerken für große Empörung.

Am Wochenende hat ein Pariser Restaurantbesitzer die Debatte weiter angeheizt, indem er zwei verschleierte Musliminnen aus seinem Lokal verbannte. Inzwischen hat er sich für sein Verhalten entschuldigt. Aber die Diskussion geht weiter.

Konservative und rechtsextreme Politiker fordern gesetzliches Verbot

Auch Frankreichs Politiker vertreten unterschiedliche Ansichten zu dem Thema: Premierminister Manuel Valls unterstützt die Burkini-Verbote, andere Sozialisten halten sie für überzogen und nicht sachdienlich. Präsident Francois Hollande hält sich zurück und bezieht nicht klar Stellung, während sein Herausforderer bei der kommenden Präsidentschaftswahl Nicolas Sarkozy für den Fall seiner Wahl ein landesweites Burkini-Verbot ankündigte. Auch Front-National-Chefin Marine Le Pen ist für das Verbot. Sie fordert so schnell wie möglich ein Gesetz, das gut sichtbare religiöse Symbole in der Öffentlichkeit verbiete. Dazu werde natürlich auch der Burkini gehören.

Frankreichs Innenminister warnt vor Verbotsgesetz

Frankreichs derzeitiger Innenminister Bernard Cazeneuve lehnt ein gesetzliches Burkini-Verbot ab, ein solches sei „verfassungswidrig und ineffizient“ und würde zu „irreparablen Spannungen“ führen. „Im Gegenzug müssen sich die Muslime weiterhin gemeinsam mit uns für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen einsetzen, für die Unantastbarkeit der republikanischen Prinzipien, für die Toleranz, die das Zusammenleben ausmacht“, so Cazeneuve.

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