Justizministerkonferenz

Datenhehlerei soll strafbar werden - Ausnahme für Steuerdaten-Ankauf

Mit gestohlenen Daten lassen sich Millionengeschäfte machen. Strafbar war das bislang nicht, die Gesetzeslücke wird nun aber geschlossen. Allerdings wollen deutsche Behörden nicht selbst Gefahr laufen, als Hehler dazustehen. Sie kauften auch schon Daten.

Computer mit Zahlencode

Der Verkauf illegal erworbener Daten soll strafbar werden. Die deutschen Justizminister einigten sich bei ihrer Konferenz am Donnerstag in Wiesbaden darauf, Datenhehlerei als neuen Straftatbestand einzuführen und damit eine «Strafbarkeitslücke» zu schließen, wie der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) sagte.

Bislang sind die illegale Beschaffung und die illegale Nutzung von Daten strafbar. Doch gibt es nach Angaben von Fachleuten einen millionenschweren Schwarzmarkt, auf dem beispielsweise gestohlene Konto- und Kreditkarteninfos verkauft werden. Die Zwischenhändler können bislang nicht belangt werden.

Eine Ausnahme schrieben die Minister für das künftige Gesetz gleich fest: Der umstrittene Ankauf von Steuerdaten soll weiterhin möglich sein. Die Bundesländer haben mehrfach Datenträger aus der Schweiz mit Informationen über deutsche Steuerflüchtlinge gekauft und danach Ermittlungen eingeleitet.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Strafrecht
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