Anwaltsverein kritisiert Entschädigungsregelungen am Beispiel der Emdener Rufschädigung

"Polizei und Staatsanwaltschaft haben einen Jugendlichen drei Tage lang unschuldig hinter Gitter gebracht und der Staat will ihn mit nur 75 Euro abspeisen", beklagte der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins (BAV), Ulrich Schellenberg, am Donnerstag.
"Die dauerhafte Rufschädigung und der entstandene seelische Schaden lassen sich so in keiner Weise wiederherstellen und entschädigen. Der Fall zeigt unzweifelhaft, dass Deutschland kein taugliches Entschädigungssystem für unschuldig Inhaftierte und Beschuldigte hat." Schellenberg fordert eine Erhöhung der Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag auf 100 Euro.
In dem Mordfall in Emden hatte die Polizei zunächst einen Schüler verhaftet, den Unschuldigen aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Für jeden Tag, den er unschuldig in Untersuchungshaft gesessen hat, stehen ihm 25 Euro zu. Der Anwaltsverein forderte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und die zuständigen Landesjustizminister zudem auf, das Entschädigungssystem zu ändern.
Der betroffene junge Mann müsse für alle Folgeschäden – beispielsweise psychologische Betreuung, einen Umzug oder einen Schulwechsel – zunächst selbst aufkommen. Ob er die Auslage zurück erhalte, werde erst in einem oft langwierigen Verfahren geklärt. Das sei nicht hinnehmbar, kritisierte der Anwaltsverein in Berlin. Der Staat müsse dafür die Kosten vielmehr unbürokratisch übernehmen.
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