Unkenntliches Verkehrszeichen: Keine Geldbuße bei gut getarntem Schild
Schneller Taxifahrer in Tempo-30-Zone geblitzt
Ein ortsunkundiger Taxifahrer war in einer Tempo 30 Zone mit 73 km/h unterwegs. Das Amtsgericht Herford hatte ihn deshalb zu einer Geldbuße verurteilt. Hiermit war er nicht einverstanden, da für ihn das Schild wegen des Baum- und Buschbewuchs nicht sichtbar gewesen sei.
OLG Hamm: Es gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz
Vor dem OLG Hamm hatte der Taxifahrer letztendlich Erfolg. Nach Auffassung der Richter gilt für die Wirksamkeit von Verkehrszeichen der Sichtbarkeitsgrundsatz. Hiernach sind Verkehrszeichen so aufzustellen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer beim Einhalten der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen könne.
Unverbindliche Verkehrszeichen müssen nicht beachtet werden
Da nach der Beweisaufnahme unstreitig war, dass das Schild durch den Busch- und Baumbewuchs unkenntlich war, konnte es keine Rechtswirkung für den Betroffenen entfalten, so das OLG weiter.
- Dies gelte auch für dann, wenn eine Markierung abgenutzt
- oder ein Verkehrsschild völlig verschneit sei.
Des Weiteren kam dem Taxifahrer zu Gute, dass er sich in der Gegend nicht auskannte.
Aber: Tempo 50 in geschlossener Ortschaft gilt auch für Ortsunkundige
Eine Geldbuße in Höhe von 35 Euro musste er dennoch bezahlen. Das OLG legte ihm eine Überschreitung von 20km/h zur Last, da dem Kläger aufgrund der örtlichen Verhältnisse klar gewesen sein musste, dass er sich in einer geschlossenen Ortschaft befand. Soviel Zeit muss sein.
(OLG Hamm, Beschluss v. 30.09.2010, III-3 RBs 336/09, 3 RBs 336/09).
Praxishinweise:
Unwirksam sind auch unkenntlich gewordene Verkehrszeichen, die beim Fahren mit beiläufigem Blick nicht rechtzeitig erfasst werden können, etwa durch Rost oder Schnee.
Das gilt jedoch nicht bei verschneiten Vorfahrts- oder Stopp-Schildern, die schon an ihrer Form zu erkennen sind.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
9752
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
367
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
341
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
319
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
3081
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
285
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
277
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
265
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
255
-
Gartenpflege durch Mieter - Kostenfragen und Verletzung der Gartenpflegepflicht
219
-
Bankenhaftung bei unbefugten Geldabhebungen
02.06.2026
-
Annahmefrist für Vertragsangebote per WhatsApp
26.05.2026
-
Bundestag plant Umsetzung von „Recht auf Reparatur“
22.05.2026
-
Apotheker muss Schmerzensgeld zahlen
18.05.2026
-
Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
12.05.2026
-
Bundesrat billigt Reform des Verbraucherkreditrechts
08.05.2026
-
Stiftung Warentest haftet für unrichtige Testergebnisse
07.05.2026
-
Liefertermin vereinbart? Beweislast entscheidet über Ehering-Kauf
27.04.2026
-
BGH senkt Darlegungspflicht bei Auskunftsklage gegen Impfstoffhersteller
31.03.2026
-
EuG zum Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätung
30.03.2026