Schadensersatz

Wettermann Kachelmann ist mit der  Zivilklage gegen seine Ex-Partnerin erstinstanzlich gescheitert. Sie muss ihm die 13.352,69 EUR für den von ihm beauftragten Gutachter nicht ersetzen, der ihn  im Strafverfahren wegen des Verdachtes der Vergewaltigung entlasten sollte.

Auch das Landgericht Frankfurt ließ den Wettermoderator,  der im Strafprozess vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, auf den Gutachterkosten sitzen. Die nun strittigen Kosten für das Gutachten musste Kachelmann nach dem Strafverfahren selbst tragen, da sie das Mannheimer Strafgericht für die Entscheidung im dortigen Vergewaltigungsprozess als nicht notwendig und damit nicht erstattungsfähig bewertete.

Schadensersatzklage Kachelmanns wurde abgewiesen

Nun wies das LG Frankfurt seine Zivilklage gegen die Ex-Freundin ab, die ihm eine Vergewaltigung vorgeworfen hatte. Vorausgegangen waren dieser Entscheidung mehrere vergebliche Gütetermine und eine informatorischen Anhörung beider Parteien.

Zivilgericht folgte der Ansicht der Strafrichter

Im Strafverfahren hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen. Es hatte aber zugleich betont, dass dies nicht mit dem Nachweis einer falschen Beschuldigung durch seine Ex-Freundin verbunden sei.

Die Richter der 18. Zivilkammer des LG Frankfurt machten sich in ihrer Entscheidung weitgehend die Argumentation der Mannheimer Strafkammer zu Eigen. Auf neue Entlastungsbemühungen Kachelmanns zur Frage der Vergewaltigung, die im Strafverfahren weder ausgeschlossen noch bestätigt wurde, ging die Kammer nicht ein. Das Zivilgericht kam wie zuvor das Strafgericht zu dem Schluss, es könne nicht entscheiden, wessen Aussage der Wahrheit entspricht.

Beide Parteien stellenweise nicht überzeugend

Zwar habe die Beklagte im Randbereich Falschaussagen gemacht und sie erst richtig gestellt, als der gegenteilige Nachweis erbracht wurde. Sie habe sich auch "eher ungewöhnlich" präsentiert. Auch Kachelmann als Kläger habe jedoch nicht ganz überzeugende Ausführungen gemacht und in Randbereichen „Talent an den Tag gelegt, Scheinwirklichkeiten zu erzeugen".

Falschaussage der Beklagten nicht hinlänglich belegt

Um Schadensersatzansprüche zu begründen, so das Frankfurter Landgericht, hätte der Kläger beweisen müssen, dass seiner Festnahme eine wissentliche Falschaussage der Beklagten zugrunde lag. Die Zivilkammer sei zwar nicht an die Erkenntnisse der Strafkammer gebunden, könne sie aber auch nicht "unter den Tisch kehren". Das Gericht habe nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können, wer die Wahrheit oder die Unwahrheit gesagt habe. Es stehe nicht mit der für eine erfolgreiche Schadensersatzklage gebotenen Sicherheit fest, dass ausschließlich die Variante einer vorsätzlichen Falschaussage zutreffend sei.

Opferschutzverbände werden es erleichtert zur Kenntnis nehmen, dass die Anzeige einer Vergewaltigung jetzt nicht medial mit der Gefahr eine Belastung mit Sachverständigenkosten gekoppelt wird. Kachelmann konnte sein Ziel, die Glaubwürdigkeit der Beklagten nachhaltiger zu erschüttern,  nicht erreichen und  wird die Entscheidung nach einer entsprechenden Ankündigung auf Twitter wohl mit einer der Berufung angreifen

Hintergrund: Wettermoderator Kachelmann war zuvor bereits mit einer Klage gegen seinen ehemaligen Verteidiger gescheitert. Gegen ihn hatte er auf Rückzahlung von 37.000,- EUR Anwaltshonorar vor dem LG Köln geklagt.

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