Bordeaux statt Porto
Mit dieser weitreichenden und im Einzelfall gravierenden Frage hatte sich ein AG in Stuttgart zu befassen.
Regionale Sprachbesonderheiten leisten gelegentlich Irrtümern Vorschub.
Eine gebürtige Sächsin wollte nach Porto reisen. Wer versucht, den Namen Porto im sächsischen Dialekt nachzusprechen, bei dem das P sehr weich fast wie ein B ausgesprochen wird, stellt sehr schnell die akustische Nähe zwischen dem Namen Porto und der Stadt Bordeaux fest. Letzteres verstand denn auch die Mitarbeiterin des Reisebüros und buchte einen von der Kundin nicht gewünschten Flug nach Bordeaux. Nachdem die Kundin die Bezahlung der „Falschbuchung“ verweigerte, wurde sie vom Reisebüro verklagt.
Empfängerhorizont entscheidet
So jedenfalls sah es das mit der Sache befasste AG. Nach seiner Auffassung trägt der Erklärende das Risiko, dass seine Erklärung beim Erklärungsempfänger verständlich ankommt. Dies gelte vorliegend umso mehr, als die Mitarbeiterin des Reisebüros zweimal die Reiseroute erläutert und dabei den von ihr verstandenen - von der Kundin nicht gewünschten - Zielort in gut verständlichem Hochdeutsch korrekt genannt habe. Für akustische Missverständnisse infolge der sprachlichen Eigentümlichkeiten des sächsischen Dialekts sei allein der Erklärende verantwortlich.
Sächsin muss zahlen
Was für einen Reise- oder Reisevermittlungsvertrag Gültigkeit beansprucht, gilt auch für andere Vertragsabschlüsse. Der Erklärende trägt grundsätzlich die Verantwortung dafür, dass seine Erklärung verständlich beim Erklärungsempfänger ankommt. Im Falle von Missverständnissen bleibt ihm nur die Möglichkeit der Anfechtung seiner Erklärung nach §§ 119 ff BGB. Vorliegend verurteilte das Gericht die Beklagte zur Zahlung des Flugpreises in Höhe von 294 €. Hätte sie ihre Erklärung erfolgreich angefochten, hätte aber auch das wenig genützt, denn dann wäre sie gemäß § 122 BGB schadensersatzpflichtig gewesen.
(AG Stuttgart-Bad Cannstadt, Urteil v. 16.03.2012, 12 C 3263/11).
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2132
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
725
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
570
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
474
-
Welche Streu- und Räumpflichten bestehen für Parkplätze?
456
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
315
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
314
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
310
-
Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigter nach GWG
305
-
Was ist bei der sofortigen Beschwerde zu beachten?
295
-
Einführung von Werbung bei Amazon Prime stellt Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb dar
09.01.2026
-
Werkvertrag: Keine Vorteilsausgleichung bei spät auftauchenden Mängeln
29.12.2025
-
Anwaltsregress: Haftungsverteilung bei Fehlern von Erst- und Folgeanwalt
18.12.2025
-
Nachträgliche Herabsetzung der Riester-Rente durch Versicherung nicht zulässig
16.12.2025
-
Wucherähnliches Sale-and-rent-back-Geschäft
17.11.2025
-
Einseitige Preisanpassung von Amazon Prime ist rechtswidrig
06.11.2025
-
Sind die Bonus-Apps der Discounter kostenlos?
29.10.2025
-
Mann tritt beim Aussteigen in Schlagloch: Keine Amtshaftung
27.10.2025
-
Supermarkt haftet nicht für Ausrutscher auf Salatblatt
08.10.2025
-
Kündigung einer Reise wegen eines nicht renovierten Hotelzimmers
18.09.2025