"Ein Betrieb = ein Tarifvertrag" – dieser eherne Grundsatz der Tarifeinheit wurde vom BAG gekippt. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf die betriebliche Praxis? Drohen Chaos, Bürokratie ohne Ende und Konkurrenzkampf um den besten Abschluss oder handelt es sich um ein überschaubares Praxisproblem?

Gefahr einer nicht enden wollenden Arbeitskampf-Kette?

Die wahre Brisanz der BAG-Entscheidung liegt weniger in dem mit einer "gespaltenen Belegschaft verbundenen Aufwand und den Auswirkungen auf den Betriebsfrieden, als auf dem Feld des Arbeitskampfrechts:

  • Wenn mit der einen Gewerkschaft eine Einigung gefunden wurde,
  • kann eine weitere (Sparten-)Gewerkschaft erst recht Tarifforderungen stellen
  • und streikweise durchzusetzen versuchen.

Die Folgen für die Tariflandschaft und Arbeitskämpfe werden bereits öffentlich heftig diskutiert bis hin zur Forderung nach einer Grundgesetzänderung zur „Rettung“ der Tarifeinheit.