Die Zuwanderung aus den acht mittel- und osteuropäischen EU-Beitrittsländern, für die seit dem 1. Mai die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, ist nur sehr moderat gestiegen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Für das Jahr 2011 erwarten die Forscher, dass die Zahl der Personen aus den acht mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern in Deutschland insgesamt um maximal 60.000 zunimmt. Dennoch sind es gerade nicht die Unternehmen, die von den neuen Rekrutierungsmöglichkeiten Gebrauch machen, zeigt eine Befragung von knapp 9.000 Betrieben. Das gilt selbst für Unternehmen, die von Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung berichten. Demnach haben lediglich rund drei Prozent der Personal suchenden Betriebe in den ersten zwei Monaten nach dem 1. Mai 2011 mindestens eine Person aus den acht Ländern eingestellt. 70 Prozent der befragten Betriebe halten hingegen die neuen Rekrutierungsmöglichkeiten für nicht relevant.

Wesentlich stärker als die Zuwanderungszahlen stieg die Zahl der Beschäftigten aus diesen Ländern. Dies deutet darauf hin, dass vormals Selbstständige und Schwarzarbeiter jetzt eine registrierte Beschäftigung aufgenommen haben. Die Zahl der Beschäftigten aus den acht Ländern wuchs vor allem in der Zeitarbeit, der Land- und Forstwirtschaft und dem Baugewerbe.

Bei den acht Staaten, für die am 1. Mai die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Kraft getreten ist, handelt es sich um Polen, die Tschechische Republik, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen. Für Bulgarien und Rumänien gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit noch nicht, aber spätestens ab 2014.