Regierungspläne zu Managergehältern in der Kritik
Nach den Koalitionsplänen sollen die Aktionäre börsennotierter Aktiengesellschaften in der Hauptversammlung einmal jährlich über das vom Aufsichtsrat entwickelte Vergütungssystem für Vorstände entscheiden. Dabei sollen auch die Höchstgrenzen genannt werden, die bei Anwendung des zu beschließenden Vergütungssystems ergeben. Eine gesetzliche Obergrenze plant die Regierung nicht.
In der ersten öffentlichen Anhörung des Rechtsauschusses des Bundestags ist dieser Vorschlag allerdings massiv kritisiert worden. Fast alle Experten sahen Fehler und Kritikpunkte im Vorschlag – die Bewertungen reichen von "nicht sinnvoll" über "rechtsunsicher" bis "unvereinbar mit dem dualistischen System der Unternehmensverfassung".
Auch die Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex (DCGK), die parallel zum Vorschlag der Bundesregierung an neuen Empfehlungen für mehr Transparenz und besserer Vergleichbarkeit gearbeitet hat, lehnt die Gesetzespläne ab. "Es ist zu bezweifeln, ob die Aktionärsentscheidung in der Hauptversammlung überhöhte Vorstandsbezüge verhindern wird", sagte der Vorsitzende des Beratergremiums und Chef des Aufsichtsrates der Commerzbank, Klaus-Peter Müller, gegenüber der DPA.
Kommissionsvorsitzender präzisiert die Kritik im Personalmagazin
Gegenüber dem Personalmagazin, das sowohl den Regierungsvorschlag wie auch den Corporate-Governance-Kodex in seinem aktuellen Titelthema durchleuchtet, konkretisierte er seine Bedenken: "Das in der Diskussion befindliche Gesetz wird in der Praxis die Verantwortung für eine angemessene Vergütung des Vorstands von einem klar zu identifizierenden Aufsichtsrat auf eine eher anonyme Hauptversammlung verschieben."
Im Einzelnen empfiehlt die Kodexkommission den börsennotierten Unternehmen, die individuellen Vorstandsvergütungen in ihrem Gesamtbetrag und auch ihren variablen Vergütungsteilen nach oben mit Grenzen zu versehen, die weiterhin der Aufsichtsrat unternehmensspezifisch festlegt.
Was die unterschiedlichen Vorschläge zur Managervergütung im Einzelnen für die Praxis bedeuten und wie überzogene Gehälter und Boni wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden können, lesen Sie im Titelthema "Nach der Party" des Personalmagazins, Ausgabe 7/2013.
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