EU will Wirtschaftsprüfung und Beratung entzerren
Deloitte, Ernst and Young, KPMG und Pricewaterhouse-Coopers sind die vier Wirtschaftsprüfer in Europa, die etwa 85 Prozent des Marktes dominieren. Sie kontrollieren die Bilanzen fast aller wichtigen Aktiengesellschaften in Europa. Dabei testieren sie mit ihrer Unterschrift, dass ein Konzern seine Bücher ordnungsgemäß geführt hat. Parallel sind die Wirtschaftsprüfer oft auch als Unternehmensberater tätig.
Sie sollen, wenn es nach der EU geht, künftig weniger Einfluss haben. Die geplanten Regeln, die noch der Zustimmung von EU-Staaten und Parlament bedürfen, fallen dabei aber nicht so strikt aus, wie ursprünglich einmal vorgesehen.
Dienstleistungen in der Beratung einschränken
Auf was sich Vertreter von EU-Parlament, EU-Kommission und Staaten bisher einigen konnten: Bestimmte Dienstleistungen - etwa Steuerberatung und Tipps über Investitionen und Strategie - sind Wirtschaftsprüfern nur noch in engen Grenzen erlaubt. Honorare aus Tätigkeiten außerhalb des klassischen Geschäfts dürfen nur noch höchstens 70 Prozent betragen. Außerdem dürfen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften künftig große Konzerne nur noch zehn Jahre lang prüfen und müssen dann nach Rotationsprinzip wechseln. Bei der Rotation darf die Frist von zehn Jahren nur einmal verlängert werden.
Beratung darf eigener Unternehmensbereich bleiben
Nicht durchsetzen konnte sich die EU-Kommission mit der Forderung, den Marktführern in Europa die Unternehmensberatung ganz zu verbieten. Dann hätten sich weltweite Konzerne aufspalten müssen in Prüfgesellschaften und Beratungsfirmen. Auch das Ziel der EU-Kommission, der EU-Börsenaufsicht Esma eine starke Aufgabe bei der Kontrolle zu geben, scheiterte. Die EU-Staaten haben jedoch die Möglichkeit, national noch strengere Regeln vorzuschreiben.
Hinweis: Einen Überblick zu den aktuellen Marktentwicklungen der strategischen Management- und Unternehmensberatung finden Sie im Personalmagazin, Ausgabe 12/2013, ab Seite 50.
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