Einer von vieren outet sich als Kühlschrankräuber
Nach den Ideenräubern, über die sich Arbeitnehmer kürzlich in einer Studie des Personalberaters Metaberatung beschwerten, outet nun eine aktuelle Umfrage des Jobportals Monster eine weitere Sorte Langfinger: Mitarbeiter, die ihren Kollegen gelegentlich Lebensmittel aus dem Bürokühlschrank klauen. Gut jeder Vierte der 334 befragten Nutzer des Portals hat eigenen Angaben zufolge selbst schon einmal zugelangt.
Jeder Zehnte klaut und wird beklaut
Auf der Seite der Opfer steht ein Sechstel der Befragten, die bereits ihrer Essensvorräte im Büro beraubt wurden. Rund jeder Zehnte der Befragten steht zwischen den Fronten – so viele haben schon einmal unter den Hungerattacken der Kollegen leiden müssen, aber gleichzeitig selbst schon die gekühlten Vorräte ihrer Kollegen geplündert.
Immerhin die Hälfte der Befragten hat noch keine Erfahrungen mit dem Essensklau am Arbeitsplatz gemacht und kann den Kollegen vertrauen. Dieses Vertrauen kann jedoch schnell zerstört werden: "Das Mopsen von Snacks der Kollegen, ob bewusst oder unbewusst, kann unangenehme Situationen erzeugen und sogar dem Büroklima schaden", kommentiert Bernd Kraft, Vice President General Manager Central Europe bei Monster, die Umfrage.
Chronische Langfinger müssen mit Kündigung rechnen
Kraft verweist auf die Ergebnisse der Studie "Bewerbungspraxis 2015" , die Monster vor Kurzem in Zusammenarbeit mit dem Centre of Human Resources Information Systems der Universität Bamberg veröffentlicht hat. Darin gibt die große Mehrheit (94 Prozent) der 7.040 Studienteilnehmer an, dass für sie das Arbeitsklima das wichtigste Kriterium für einen attraktiven Arbeitgeber sei. Erst mit Abstand folgen die zweit- und drittwichtigsten Kriterien, flexible Arbeitszeitmodelle (86 Prozent) und gute Karrieremöglichkeiten (85 Prozent).
Doch die vermeintlich harmlose Langfingerei am Arbeitsplatz kann auch für den einzelnen schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben: Wer chronisch das Kühlgut der Kollegen klaut, muss – genauso wie jene Bürodiebe, die sich am Eigentum des Arbeitgebers bereichern – zumindest mit einer Abmahnung rechnen.
Tipps für mehr Harmonie in der Büroküche
Damit es künftig nicht mehr zu Zwist in deutschen Büroküchen mit möglicherweise ernsthaften Konsequenzen fürs Betriebsklima oder gar zu Abmahnungen kommt, haben die Studienautoren von Monster drei Tipps fürs gemeinschaftliche Kühlschrankmanagement zusammengestellt.
- Tipp 1: Kochgemeinschaften bilden - jeder kann dann beisteuern.
- Tipp 2: Den Kühlschrank gemeinsam befüllen - mithilfe einer Bürokasse.
- Tipp 3: Dem Essen einen Namen geben - die Beschriftung sorgt für die richtige Zuordnung.
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