Wenn die Mitarbeiter den Chef zur Kündigung eines Kollegen drängen
Eine Druckkündigung liegt vor, wenn die Entlassung des Arbeitnehmers von anderen, meist von Arbeitskollegen, gefordert wird. Meist ist der Grund der Forderung ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers (z. B. autoritärer Führungsstil) oder eine besondere Eigenschaft des Arbeitnehmers (z. B. HIV-Infektion, Homosexualität, Körpergerüche).
Das Besondere der Druckkündigung liegt darin, dass das von den Dritten beanstandete Verhalten oder die vorgeblich unerträgliche Eigenschaft keine ausreichenden Kündigungsgründe für den Arbeitgeber sind.
Indem die Dritten aber dem Arbeitgeber Nachteile bei Untätigkeit gegenüber dem Arbeitnehmer androhen (Eigenkündigung durch Schlüsselarbeitnehmer, Arbeitsniederlegung der Belegschaft, Nichtvergabe eines Auftrags durch den Kunden), sieht sich der Arbeitgeber zur Kündigung gezwungen.
Die Rechtsprechung verlangt, dass sich der Arbeitgeber zunächst schützend vor den Arbeitnehmer stellt, sofern kein Kündigungsgrund vorhanden ist. Er muss versuchen, die Belegschaft bzw. den Kunden von der Unangemessenheit der Forderung zu überzeugen. Gelingt dies nicht, hat er vorrangig anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten zu prüfen (Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, örtliche Separierung des Arbeitnehmers von den druckausübenden Dritten etc.).
Auch dem betroffenen Arbeitnehmer ist dabei abzuverlangen, Nachteile in Kauf zu nehmen. Nur dann, wenn dies nicht hilft und insbesondere die anderen Arbeitnehmer ernsthaft mit einer Eigenkündigung bzw. Kunden mit dem Auftragsentzug drohen, kann die Druckkündigung gerechtfertigt sein.
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