Arbeitsrecht

Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche rückt näher


Der Tarifausschuss beim BMAS stimmte dem Vorschlag von BAP, iGZ und DGB-Gewerkschaften auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze einstimmig zu. Jetzt kann eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen werden.

Der gemeinsam von BAP, iGZ und den DGB-Gewerkschaften eingereichte Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche wurde vor dem Tarifausschuss im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verhandelt.

Während dieser Sitzung sprach sich der BAP erneut dafür aus, die Lohnuntergrenze so schnell wie möglich einzuführen. Der Tarifausschuss beim BMAS stimmte dem Vorschlag von BAP, iGZ und DGB-Gewerkschaften einstimmig zu.

Auf Basis dieses Votums kann das BMAS jetzt eine Rechtsverordnung erlassen, die die Lohnuntergrenze für die gesamte Zeitarbeitsbranche allgemeinverbindlich macht.

An die aktuell gültigen Entgelte von 7,89 EUR West und 7,01 EUR Ost sind auch ausländische Zeitarbeitsunternehmen gebunden.

Die Lohnuntergrenze wird voraussichtlich Anfang 2012 in Kraft treten und eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2013 haben.


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